Urteil: Hartz-IV-Empfänger dürfen ihren Wohnort frei wählen
Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil entschieden, dass ein Hartz-IV-Empfänger in seiner Wohnortwahl nicht durch eine Begrenzung der Unterkunftskosten eingeschränkt werden darf. Das heißt, die Unterkunftkosten dürfen beim Umzug in ein anderes Bundesland nicht gekürzt werden.
Im betreffenden Fall verweigerte die Arge einem Hartz-IV-Bezieher, die Kosten der neuen Wohnung voll zu übernehmen, nachdem der Hartz IV-Empfänger von Bayern nach Berlin gezogen war. Dabei entsprach die neue Miete dem in Berlin regulären Mietspiegel.
Die Arge argumentierte damit, dass der Umzug nicht notwendig gewesen sei und die bedarfsgerechten Mietpreise sich deshalb nach dem des alten Bundeslandes richten würden. Das Bundessozialgericht urteilte aber, dass beim Umzug in einen anderen "Vergleichsraum" die dortigen Mietspiegel gelten.