BKA vernichtet Akten von RAF-Attentat wegen Platzmangel
Wie jetzt bekannt wurde, wurden die Akten vom RAF-Attentat auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback, dessen Fall noch immer ungeklärt ist, vom BKA aufgrund von Platzmangel vernichtet.
Dabei soll es sich um Akten gehandelt haben, deren Inhalt ohnehin für ein Verfahren bedeutungslos sei. Frank Wallenta, der Bundesanwaltschaft-Sprecher wies darauf hin, dass dieses Vorgehen "in allen Großverfahren" im Laufe der Zeit durchgeführt werde.
Laut Wallenta wurden die Akten nicht auf Verlangen des Generalbundesanwalts vernichtet. Die Spuren werden bei Großverfahren in einer Spurenakte gesammelt und wenn sie von Belang sind, gelangen sie zur Ermittlungsakte.