Twitter: User haften für Links
Die Richter des Landgerichts Frankfurt a.M. gaben einem betroffenen Unternehmen in erster Entscheidung recht. Ein ehemaliger Vertragspartner hatte auf seiner Profilseite bei Twitter rechtswidrige Forenbeiträge verlinkt.
"Durch die bewusste Linkssetzung hat sich der Antragsgegner die Inhalte zueigen gemacht", verkündetet der Rechtsanwalt Dr. Hajo Rauschhofer in einer Pressemitteilung. Als "massiv geschäftsschädigend" wurden die Beiträge in den Foren bewertet.
Der Twitter-User, welcher genau wusste, dass seine Beiträge nicht der Wahrheit entsprechen, kennzeichnete diese Links außerdem noch mit dem Hinweis "sehr interessant". Der Twitter-User kann aber gegen dieses Urteil noch Berufung einlegen.