Prozess um Dominik Brunner: Erster Täter erhält Bewährungsstrafe
Im Fall des ermordeten Dominik Brunner hat das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht München jetzt das erste Urteil gesprochen. Demnach erhält Christoph T. eine 19-monatige Haftstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt wird.
Vom Gericht wird Christoph T. lediglich als Mittäter eingestuft. Allerdings muss er seine Drogentherapie fortsetzen, die er bereits begonnen hat. Christoph T. soll zwar Wortführer beim gewalttätigen Überfall auf die Kinder gewesen sein, war aber beim Überfall auf Dominik Brunner nicht mehr anwesend.
Dominik Brunner wurde von zwei Freunden von Christoph T. zu Tode geprügelt, weil er der Gruppe von Kindern zur Hilfe eilte, die von den Tätern bedroht wurde. Der Prozess gegen Christoph T. fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil er zur Tatzeit noch nicht volljährig war.