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13.04.10 18:54 Uhr
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Prozess um Dominik Brunner: Erster Täter erhält Bewährungsstrafe

Im Fall des ermordeten Dominik Brunner hat das Jugendschöffengericht beim Amtsgericht München jetzt das erste Urteil gesprochen. Demnach erhält Christoph T. eine 19-monatige Haftstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt wird.

Vom Gericht wird Christoph T. lediglich als Mittäter eingestuft. Allerdings muss er seine Drogentherapie fortsetzen, die er bereits begonnen hat. Christoph T. soll zwar Wortführer beim gewalttätigen Überfall auf die Kinder gewesen sein, war aber beim Überfall auf Dominik Brunner nicht mehr anwesend.

Dominik Brunner wurde von zwei Freunden von Christoph T. zu Tode geprügelt, weil er der Gruppe von Kindern zur Hilfe eilte, die von den Tätern bedroht wurde. Der Prozess gegen Christoph T. fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weil er zur Tatzeit noch nicht volljährig war.


WebReporter: Susi222
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: München, Prozess, Täter, Bewährung, Totschlag, Dominik Brunner
Quelle: www.spiegel.de
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13 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen ein mittäter   
 
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13.04.2010 19:01 Uhr von Borgir
der mit angesehen und wohl mit auslöser war einen anderen zu tode zu prügeln erhält eine bewährungsstrafe......das kann doch einfach nicht wahr sein
Kommentar ansehen steht auch in der News   
 
+4 | -2
 
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13.04.2010 19:09 Uhr von Susi222
"war aber beim Überfall auf Dominik Brunner nicht mehr anwesend"
Kommentar ansehen Super... aber hauptsache der Titel ist reißerisch!   
 
+6 | -3
 
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13.04.2010 19:13 Uhr von Pliegl
Der Täter der Bewährungsstrafe erhält hat soviel mit dem Mord zu tun wie mein Hund... dickes Minus.
Kommentar ansehen lol   
 
+8 | -1
 
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13.04.2010 19:39 Uhr von azru-ino
Der hat mit dem Mord nichts am Hut. Das war jetzt "nur" Körperverletzung oder so etwas ähnlich. Und ihn für nen Mord zu verurteilen, an dem er nicht beteiligt gewesen ist - und zwar in keinster Form - wäre mehr als nur ungerecht. Ich denke mal dass er aus seinen Fehlern lernen wird. Scheint sowieso ein Ersttäter zu sein, von daher akzeptabel das Urteil.

@kklacke:
Warum so scheinheilig? Hätte man einen Mehmet oder Ali brutal ermordet wärst du bestimmt sogar glücklich.
Kommentar ansehen Solange die Menschen weiterhin wählen gehen,   
 
+0 | -6
 
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13.04.2010 23:01 Uhr von darkdaddy09
wird dieser Scheiß mit den Bewährungen so weitergehen. Mittlerweile haben doch mehr Leute Bewährung als Leute im Knast?
Kommentar ansehen @ darkdaddy09   
 
+3 | -0
 
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14.04.2010 02:36 Uhr von Landschaftsarchitekt
watt?
Kommentar ansehen Der Mittäter...   
 
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14.04.2010 11:06 Uhr von Jolly.Roger
...war "Wortführer" des gewalttätigen Überfalls auf die Kids. Er selber hat die Kids wohl nichtmal angefasst, und als Dominik Brunner eingegriffen hat war er nicht mehr vor Ort.

Der Typ hat "nur" die anderen beiden Vollpfosten mit Worten soweit angeheizt, daß die gewalttätig wurden. Nicht weniger, aber halt auch nicht mehr.

Das Urteil geht somit einigermaßen in Ordnung, sieht auch die Staatsanwaltschaft so.
Kommentar ansehen ich habe   
 
+1 | -3
 
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14.04.2010 21:48 Uhr von Lustikus
irgendwo gehört, daß der Brunner selbst die Jugendlich "angemacht" haben soll und das nicht gerade auf die leichte Art. Angeblich soll er wohl eine Kampfsportart gelernt und auch angewandt haben ist aber gegen die beiden nicht angekommen.

Hat das noch irgendwer gehört/gelesen?
Kommentar ansehen Jeder andere Erpresser   
 
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18.04.2010 19:55 Uhr von supermeier
bekommt Jahre obwohl niemand zu schaden kam, weder direkt noch indirekt (Dagobert)

Aber es waren ja nur Kinder, und indirekt ein Toter als direkte Folge der Erpressung, war ja kein Kapital dahinter.
Kommentar ansehen anstatt   
 
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18.04.2010 21:25 Uhr von Lustikus
mir Minus für meine Frage zu geben, sollte die lieber jemand beantworten! *kopfschüttel*

wie schon geschrieben, habe ich es mal irgendwo aufgeschnappt...
Kommentar ansehen hihi   
 
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22.04.2010 15:33 Uhr von bigpapa
Dann müsst ihr nach AMI-Land ziehen. Da hätte der Typ 12-25 Jahre bekommen, wegen "fahrlässiger Tötung".

Da gilt nämlich etwas was es hier nicht gibt. Die sogenannte "indirekte Beteiligung" gilt da als Vollständige Tat. Hier gilt das nur für die Tat selbst.

Da das dort schonmal zu sehr abstrakten Sachen kommt, kann man in Law + Order sehn (Die Fälle sind identisch, nur getarnt).

Und heutzutage biste mit einer Bewährungsstrafe auch schon nicht schlecht bedient. Das ist immerhin vorbestraft.
Die guten Jobs sind dir damit in der Regel verbaut.

Gruß

BIGPAPA
Kommentar ansehen in Sachen Mord an Brunner war er gar kein Täter   
 
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05.05.2010 11:57 Uhr von wok!
sondern gar nicht mehr anwesend. Was soll also die Überschrift?

Warum solche Typen noch frei rumlaufen, ist mir allerdings trotzdem ein Rätsel:
"Christoph war wie seine Freunde bei der Polizei bekannt, sein Register reichte von Diebstahl bis Drogenbesitz."
"Christoph soll am S-Bahnhof Donnersberger Brücke einen der Schüler mit zwei Fausthieben traktiert haben, als die Kinder kein Geld herausrückten. "

Aber da haben wir schon die Antwort:
"Alle drei sollen Alkohol konsumiert haben. "

Schwere Kindheit, drogenabhängig oder besoffen, und du kannst in Deutschland stehlen, Kinder verprügeln usw., ins Gefängnis kommst du bestimmt nicht.
Kommentar ansehen ein   
 
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14.07.2010 06:44 Uhr von Jacques_Mesrine
hoch auf die deutschen gesetze...da kann die moral ja nur den bach runter gehen.

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