Unzählige Verkehrszeichen haben ihre Gültigkeit verloren
Unzählige Verkehrszeichen haben in Deutschland ihre Gültigkeit verloren. Ausschlaggebend dafür ist, dass in der erneuerten Straßenverkehrsordnung (StVO) ein Passus nicht übernommen wurde. Dieser Passus hätte dafür gesorgt, dass die alten Schilder bis 2019 gültig sind.
Wenn man jetzt ein Strafmandat bekommt, sollte man dagegen Einspruch einlegen, so der Verkehrsanwalt Frank-Roland Hillmann. "Ich würde auf jeden Fall Einspruch erheben", so der Anwalt.
Es gibt ein Urteil aus dem Jahr 2001, das damals das Oberlandesgericht Stuttgart gefällt hat. Dem zufolge sind Knöllchen bei alten Schildern nichtig, weil diese Verkehrszeichen nicht mehr der StVO entsprechen.