Bingen: 45.000 Euro Geldstrafe für illegale Beschäftigung
Der Wirt zweier Lokale in Bingen ist wegen der illegalen Beschäftigung eines Mitarbeiters zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Der Schwarzarbeiter ohne Arbeitsgenehmigung hatte für die neuntägige Tätigkeit im Jahr 2005 nach eigenen Angaben 800 Euro bekommen.
Die gewaltige Summe von 45.000 Euro wird damit begründet, dass der Mitarbeiter nach seiner Entdeckung mehr als ein Jahr in Abschiebehaft gesessen hatte. Er konnte mangels gültiger Ausweispapiere nicht früher identifiziert werden.
Der Wirt bestritt im Prozess, von der illegalen Beschäftigung gewusst zu haben. Er beklagte die schlechte finanzielle Situation seines Unternehmens, das auch hohe Steuerschulden habe, legte aber keinerlei Nachweise darüber vor. Die Geldstrafe soll in jährlichen Raten von 5.000 Euro gezahlt werden.