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27.03.10 09:19 Uhr
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Bingen: 45.000 Euro Geldstrafe für illegale Beschäftigung

Der Wirt zweier Lokale in Bingen ist wegen der illegalen Beschäftigung eines Mitarbeiters zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Der Schwarzarbeiter ohne Arbeitsgenehmigung hatte für die neuntägige Tätigkeit im Jahr 2005 nach eigenen Angaben 800 Euro bekommen.

Die gewaltige Summe von 45.000 Euro wird damit begründet, dass der Mitarbeiter nach seiner Entdeckung mehr als ein Jahr in Abschiebehaft gesessen hatte. Er konnte mangels gültiger Ausweispapiere nicht früher identifiziert werden.

Der Wirt bestritt im Prozess, von der illegalen Beschäftigung gewusst zu haben. Er beklagte die schlechte finanzielle Situation seines Unternehmens, das auch hohe Steuerschulden habe, legte aber keinerlei Nachweise darüber vor. Die Geldstrafe soll in jährlichen Raten von 5.000 Euro gezahlt werden.


WebReporter: infected
Rubrik:   Brennpunkte / Delikte
Schlagworte: Euro, illegal, Mainz, Geldstrafe, Wirt, Beschäftigung, Bingen
Quelle: www.allgemeine-zeitung.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Was meinen Sie, liebe Leser:

Ist der Betrag viel zu hoch und hätte der Wirt milder bestraft werden sollen (plus)?

Oder ist die Strafe gerechtfertigt (minus)?

Ich finde, man hätte ihn nicht damit belasten dürfen, erst recht nicht in dieser Wirtschaftskrise.
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Kommentar ansehen Schwarzarbeiter   
 
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27.03.2010 12:14 Uhr von anti-flag87
Natürlich profitieren wir nicht von den Schwarzarbeitern, aber wie sonst sollen solche Menschen an Geld kommen, wenn sie nicht legal arbeiten dürfen?
Eine befristete Arbeitserlaubnis (bis zur Abschiebung) wäre sicherlich sinnvoller, um nicht kriminell zu werden.

Die Strafe halte ich für viel zu hoch. Kostet ein Jahr Abschiebehaft wirklich so viel?

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