Türkei verbietet Fremd-Befruchtungen im Ausland
Ein erweitertes Gesetz sieht für türkische Paare, die sich im Ausland mittels Samen-, Eispenden oder Leihmüttern ihren Kinderwunsch erfüllen lassen, zukünftig bis zu 36 Monate Haft vor. Im Zusatz des Gesetzes ist zu lesen, die "Abstammungslinien des Landes sollen geschützt werden".
Juristen wie auch Gesellschaftswissenschaftler halten die Gesetzeserweiterung für völlig weltfremd. Auch die Soziologin Nilüfer Narli, die an der Bahcesehir-Universität tätig ist, zeigte sich perplex. Der türkischen Bevölkerung, so Narli, sei die Vorstellung der "Reinhaltung der Rasse" völlig fremd.
Der Direktor des Gesundheitsministeriums, Irfan Sencan, sagte hingegen, die Erweiterung habe "nichts mit Rassegedanken zu tun". In der Türkei sind kinderlose Paare äußerst ungewöhnlich, aus diesem Druck haben in der Vergangenheit immer mehr Ehepaare künstliche Befruchtungen im Ausland vornehmen lassen.