Kassenversicherte mit einer Augenkrankheit müssen Originalmedikament erhalten
Augenpatienten mit der Krankheit der feuchten altersbedingten Makuladegeneration ("feuchten AMD") haben ein Recht darauf, mit dem dafür zugelassenen Medikament Lucentis® behandelt zu werden. Das hat das Sozialgericht Aachen in einem Urteil gegen eine gesetzliche Krankenkasse festgelegt.
Hintergrund des aktuellen Urteils ist ein Fall, in dem einer Patientin mit dieser Krankheit die Behandlung mit dem für diese Behandlung zugelassenen Medikament versagt wurde. Vielmehr hätte sich die Patientin mit dem Medikament Avastin behandeln lassen sollen, das viel billiger ist.
Bei Avastin hatte die Fachwelt nach der Zulassung als Krebsmedikament "durch Zufall" entdeckt, dass es auch bei der "feuchten AMD" hilft.