Geldmarktkrise vor Gericht - witzige Klageerwiderung
Eine interessante Begründung für seinen Zahlungsverzug fand ein Mann, der von einer Bank auf Rückzahlung eines Darlehens verklagt worden war.
Er führte in der Klageerwiderung mit relativ fachmännisch klingenden Worten aus, da die Bank ihm das Geld nur bargeldlos (und damit eigentlich nicht wirklich und nicht reell) zur Verfügung gestellt hatte, müsse er das Geld auch nicht wirklich zurückzahlen.
Unklar blieb dabei allerdings, ob dieses Argument ernst gemeint war, oder ob er sich dabei einen Scherz erlaubt hatte.