Konsulat und Richter mussten beim Bezahlen eines USA-Knöllchens helfen
Ein Geschäftsmann aus Hilden bei Düsseldorf war in den USA mit einem Mietwagen zu schnell gewesen und geblitzt worden. Zurück in Deutschland war der Bußgeldbescheid von 235 Dollar schon im Briefkasten.
Der Geschäftsmann wollte auch sofort die Strafe bezahlen. Dies wurde ihm aber fast unmöglich gemacht. Folgende Aktionen waren nicht möglich: Banküberweisung, persönliche Schecks, Zahlung an Firmen oder Behörden (wegen Geldwäschegesetz verboten) oder Kuvert mit Bargeld.
Ein Scheck kam vom Gericht wieder zurück, weil nur Dollar akzeptiert werden. Auch das US-Konsulat in Berlin konnte nicht helfen. Das deutsche Konsulat in den USA konnte dann helfen. Ein Richter aus Queensbury nahm das Geld des Deutschen an und zahlte es dann in die Gerichtskasse ein.