Gerichtsurteil: Kein Vermummungsverbot für Antifaschist
Aus Angst von Neonazis identifiziert zu werden, hat ein 29-jähriger Antifaschist bei einer Demo Sonnenbrille und Mütze getragen. Das Landgericht in Dortmund hat den jungen Mann jetzt in letzter Instanz vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz freigesprochen.
Nach eigener Aussage wird der Mann seit dem Jahr 2005 von Rechtsradikalen bedroht. Er wollte damit verhindern, dass von ihm Fotos gemacht und diese dann im Internet veröffentlicht werden. Die Anwältin verwies auf jüngste Vorfälle in Dortmund und die damit verbundene Gefahr durch Neonazis.
Die Staatsanwaltschaft hatte wiederholt die Erfüllung des Tatbestandes der Vermummung festgestellt und wollte deshalb eine Strafe von 300 Euro einklagen. Das Gericht war jedoch der Meinung, dass der Mann trotz Mütze und Brille noch genügend erkennbar sei.