Gerichtsurteil: Preise sind zuerst in Preissuchmaschinen zu ändern
Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil jetzt klargestellt, dass Preise, bevor sie im eigenen Online-Shop geändert werden, in Preissuchmaschinen anzupassen sind.
Im aktuellen Urteil, ging es um eine Klage aus dem Jahre 2006, bei dem eine Espresso-Maschine im Online-Shop eines Händlers erst für 550 Euro und etwas später für 587 Euro angeboten wurde. Die Änderung in der Preissuchmaschine wurde aber erst später vorgenommen.
Die Anzeige des neuen Preises in der Suchmaschine verschaffte der Espresso-Maschine ein mehrstündiges Ranking auf Platz eins, obwohl sich das Angebot verteuert hatte. Das Gericht sah darin einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil. Es sei zumutbar den Preis zuerst in der Suchmaschine zu ändern.