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12.03.10 13:22 Uhr
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Heidelberg: Urteilsverkündung im Vatermordprozess

Die Richter am Landgericht Heidelberg entschieden heute, wie das Strafmaß im so genannten Vatermordprozess ausfallen soll. Der Angeklagte hat 2009 seinen Vater (59) erst niedergeschlagen und dann angezündet - Das Opfer verbrannte bei lebendigem Leibe.

Der geständige Täter wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Täter gab an, dass die Beziehung zu seinem Vater schwierig gewesen sei und das dies das Motiv für die Tat war. Das Opfer sei gewalttätig gewesen und hatte zudem außereheliche Affären.

Ein Gutachter hatte festgestellt, dass der Angeklagte zum Tatzeitpunkt voll schuldfähig war. Zwar sei der Beschuldigte damals depressiv gewesen, aber es hätte kein manisch-depressives oder schizophrenes Krankheitsbild vorgelegen.


WebReporter: Sijamboi
Rubrik:   Brennpunkte / Delikte
Schlagworte: Urteil, Gutachten, Heidelberg, Strafmaß, Vatermord
Quelle: www.ad-hoc-news.de
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12.03.2010 15:23 Uhr von vmaxxer
" und hatte zudem außereheliche Affären. "

Ist das schlimm? Ich mein, wenn es in so einem zusammenhang steht?

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