AKTIVITÄTEN   mehr...

11.03.10 12:51 Uhr
 549
 

BGH: Karlsruher Richter stoppen Phantommieten

Die reale Wohnfläche darf nicht mehr als 10 Prozent kleiner sein als im Vertrag steht. Diese Toleranzschwelle wird auch nicht durch den kleinen Zusatz "ca." erhöht, wie kürzlich der Bundesgerichtshof entschied. Es gilt die angegebene Zahl im Vertrag.

Dem vorausgegangen ist die Klage eines Mieters, dessen Wohnung etwa 17 Prozent kleiner war als sie eigentlich laut Vertrag sein sollte. Der Bundesgerichtshof stimmte im Gegensatz zum Amtsgericht und Landgericht Aachen für den Mieter.

Auch der deutsche Mieterbund begrüßte den Richterspruch und bekräftigte den Sachverhalt nochmals. Eine Wohnung, die mehr als 10 Prozent kleiner ist als vom Vermieter angegeben, gilt als mangelhaft.


WebReporter: jukado
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Gericht, Urteil, Wohnung, Richter, BGH
Quelle: news.immobilo.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
+3 | -1
 
ANZEIGEN
Was sagt ihr dazu? Also ich werde auf jeden Fall schnellstmöglich meine Wohnung mal ausmessen, wer weiß ;)
Videoplayer auf dieser Seite ausblenden
Refresh |<-- <-   1-12/12   -> -->|
Diese News zu meinen Favoriten hinzufügen Beitrag abgeben

12 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen 1. messe ich vorm Einzug selber einmal   
 
+9 | -2
 
ANZEIGEN
11.03.2010 14:12 Uhr von Pils28
und zweitens finde ich zehn Prozent schon unzumutbar! Kann mir keiner erzählen, dass man sich um zehn Prozent vermessen kann als Vermieter!
Bin eher Fan von maximal 5 Prozent und änder das so auch meist im Kleingedruckten.
Kommentar ansehen -da scheint   
 
+2 | -1
 
ANZEIGEN
11.03.2010 14:19 Uhr von pitufin
Jemand sehr oft umzuziehen, Packt er seine Kisten noch aus?
Kommentar ansehen es gibt   
 
+0 | -2
 
ANZEIGEN
11.03.2010 14:34 Uhr von desinalco
doch ganz klare regeln wie eine wohnfläche zu vermessen ist

und mit einen zollstock und taschenrechner läßt sich sowas zu hundert prozent genau ermitteln

bei den heutigen mietpreisen pro m² sehe ich einen falsche angabe im mietvertrag als betrugsversuch, maximale abweichung dürfte bei 0,5% liegen...wenn ich richter wäre
Kommentar ansehen jaja die besser wisser   
 
+1 | -3
 
ANZEIGEN
11.03.2010 14:47 Uhr von Showtime85
wie rechnet ihr den?

von wand zu wand?
von fussleiste zur fussleiste?
Schrägen voll mit?
Balkon zu 1/2 oder 1/4?
Badezimmer 1/2 oder 1/4? und die Badewanne auch?

Es gibt mehrere versionen die anerkannt werden, hängt im zweifel vom richter ab welche er akzeptiert. So einfach ist das nicht wie man denkt
Kommentar ansehen 9% Abweichung bei einer 80m² Wohnung   
 
+2 | -0
 
ANZEIGEN
11.03.2010 14:50 Uhr von wok!
macht mal eben 500 Euro pro Jahr mehr für den Vermieter.
(Wohnt er oder ein Verwandter mit im gleichen Haus, kommt auch noch die Ersparnis bei den nach Fläche umgelegten Nebenkosten dazu).
Ich finde auch, dass 2% Abweichnung das Maximum sein sollten. Schließlich muß die Fläche nur ein einziges Mal fachmännisch ausgemessen werden. Am interessantesten bei der Sache ist dazu, dass Amtsgericht und Landgericht KEINEN Mangel bei 17% Abweichung gesehen haben!

[ nachträglich editiert von wok! ]
Kommentar ansehen @Showtime   
 
+0 | -1
 
ANZEIGEN
11.03.2010 14:57 Uhr von wok!
Es gibt dafür schon Regeln:
http://de.wikipedia.org/...
Kommentar ansehen @wok   
 
+0 | -0
 
ANZEIGEN
11.03.2010 15:39 Uhr von Showtime85
na siehste.
Weisst du wann du welche Regel ansetzen muss?
Oder meinst du die Vermieter kennen sich immer damit aus 8was sie sollten!)?
Kommentar ansehen @schow...   
 
+0 | -3
 
ANZEIGEN
11.03.2010 15:57 Uhr von desinalco
sach mal was du nicht an den regeln verstehst? oder kannst du weder lesen noch rechnen?
Kommentar ansehen @desinalco   
 
+0 | -1
 
ANZEIGEN
11.03.2010 16:22 Uhr von Showtime85
ich verstehe sie alle und übe sie auch alle aus.
Nur sehen hier wieder einige den Vermieter/verwalter als bösen.
Rechnen und lesen kann ich schon aber kannst du denken und kompinieren?
Kommentar ansehen @show...   
 
+0 | -1
 
ANZEIGEN
11.03.2010 16:34 Uhr von desinalco
kompinieren kann ich nich...weiß auch nicht was das sein soll

und keiner sieht die vermieter oder verwalter als böse an..nur eben betrügerisch und geldgierig...ausnahmen bestätigen die regel

und mir brauchste nix erzählen...bin bauunternehmer und vermieter...und kann rechnen ;)
Kommentar ansehen na sowas   
 
+2 | -0
 
ANZEIGEN
11.03.2010 20:06 Uhr von ImmerNurIch
Es gibtgab Mietverträge, in denen man eine Wohnung zu einem festen Mietzins mietet, wobei die reale Größe der Wohnung für den Mietzins NICHT als Grundlage dient, sondern eben die besichtigte Wohnung als Ganzes.
Das war in den 70/80er Jahren beleibt, da damals nur die Wohnung als solche für Mieter relevant war. Erst als das Geld knapper wurde, änderte sich das Mieterverhalten, sodaß diese Mietverträge als sittenwidrig eingestuft wurden.

Wäre interessant zu erfahren, ob diese Praxis heute noch machbar ist und/oder praktiziert wird.
Kommentar ansehen @immernurich   
 
+2 | -0
 
ANZEIGEN
11.03.2010 21:47 Uhr von Showtime85
dies gibts immer noch, vorallem bei ältern vermietern.
Die beschäftigen sich gar nicht damit. In den Mietverträgen steht dann nie was von m²...

Refresh |<-- <-   1-12/12   -> -->|
Diese News zu meinen Favoriten hinzufügen Beitrag abgeben


Copyright ©1999-2012 ShortNews GmbH & Co. KG

impressum | agb | archiv | quellen | shortbooks-archiv | usenet