BGH: Karlsruher Richter stoppen Phantommieten
Die reale Wohnfläche darf nicht mehr als 10 Prozent kleiner sein als im Vertrag steht. Diese Toleranzschwelle wird auch nicht durch den kleinen Zusatz "ca." erhöht, wie kürzlich der Bundesgerichtshof entschied. Es gilt die angegebene Zahl im Vertrag.
Dem vorausgegangen ist die Klage eines Mieters, dessen Wohnung etwa 17 Prozent kleiner war als sie eigentlich laut Vertrag sein sollte. Der Bundesgerichtshof stimmte im Gegensatz zum Amtsgericht und Landgericht Aachen für den Mieter.
Auch der deutsche Mieterbund begrüßte den Richterspruch und bekräftigte den Sachverhalt nochmals. Eine Wohnung, die mehr als 10 Prozent kleiner ist als vom Vermieter angegeben, gilt als mangelhaft.