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10.03.10 09:14 Uhr
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Maximale Parkdauer überschritten - Supermarkt-Kette lässt Fahrzeug abschleppen

Die Supermarkt-Kette Rewe hat vor einem ihrer Geschäfte in Hamburg ein parkendes Fahrzeug abschleppen lassen, weil die maximale Parkdauer überschritten wurde.

Ein Pärchen hatte nach ihrem Einkauf in dem Geschäft noch einen Spaziergang gemacht. Rewe arbeitet dabei mit einem Abschleppdienst zusammen, der dafür 250 Euro berechnet. Doch statt den Kunden die Kosten zu erstatten, stellt sich Rewe quer.

Weil das Fahrzeug niemanden behinderte, will das Pärchen nun rechtlich gegen das Abschleppen vorgehen und fordert so die Kosten bei Rewe ein.


WebReporter: Magier47058
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Auto, Hamburg, Fahrzeug, Supermarkt, abschleppen, Abschleppdienst, Parkdauer
Quelle: www.mopo.de
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54 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Da werden die beiden   
 
+84 | -3
 
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10.03.2010 09:21 Uhr von _-ELK-_
wohl schlechte Karten haben, da Supermarktparkplätze in der Regel Privatgelände sind können die Betreiber so ziemlich tun und lassen was sie wollen. Aber ein starkes Stück ist es trotzdem.
Kommentar ansehen Das is ja echt kundenfreundlich :-)   
 
+43 | -20
 
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10.03.2010 09:21 Uhr von w0rkaholic
Schade, dass jetzt nicht alle zusammenhalten und eben so lange nicht mehr bei dieser Filiale einkaufen gehen, bis das Pärchen ihre Kosten zurückbekommt.

Das wäre doch ein schönes Bild, dann ist der geliebte Parkplatz von Rewe rund um die Uhr frei :-D
Kommentar ansehen Idee für eine News:   
 
+25 | -52
 
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10.03.2010 09:22 Uhr von slayniac
Kommentar ansehen Ich kaufe nun 2 Monate nicht mehr bei Rewe ein   
 
+21 | -34
 
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10.03.2010 09:26 Uhr von Philippba
Kommentar ansehen Naja...   
 
+41 | -6
 
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10.03.2010 09:35 Uhr von Kirifee
falsch ist es nicht wenn passende Schilder da stehen. Du kannst dir auch bei Rewe Kaugummis kaufen und dann in die Kneipe gegen übergehen für die nächsten 5 Stunden und sagen "ja aber ich hab da ja was gekauft".
Kommentar ansehen Naja   
 
+24 | -5
 
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10.03.2010 09:38 Uhr von andi_25
Da stehen ja auch schilder "Für die Dauer Ihres Einkaufes"
Spaziereingehen ist aber wohl kein Einkauf mehr.

Trotzdem finde ich das man Kunden dieses Dulden könnte wenn es Kunden waren, und halt einfach noch mal kurz Spazieren gehen wollten sind es ja keine Wildparker.

Da lassen Sie lieber den 20 Jährigen mit seiner Freundin direkt vor der Tür auf dem Mutter und Kind Parkplatz Parken, oder den Superathlet auf dem behinderten Parkplatz, wenn de da aber was an der Info sagst (hab ich einmal gemacht) kommt was sollen wir da machen, sind ja noch Genug Parkplätze da.
Kommentar ansehen .   
 
+20 | -2
 
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10.03.2010 09:45 Uhr von m3r0
Richtig so, steht ja meist überall geschrieben wielange man da parken darf, weiß nich wo da das Problem ist...omg
Kommentar ansehen Der Fehler des Paares lag darin ...   
 
+40 | -1
 
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10.03.2010 09:50 Uhr von ThomasHambrecht
... dass sie nicht sofort - ohne Aufsehen - zu REWE zurück sind und nochmal für 25 Euro eingekauft haben. Und dann erst das fehlende Auto beklagt haben. Dann hätten sie Belege darüber, dass sie eben zweimal einkaufen waren. Einfacher Grund: Man hat kurzfristig entschieden für Oma noch einzukaufen. In dem Fall sieht REWE verdammt alt aus, weil sich nachweisen lässt, dass der Kunde offenbar einfach nur etwas langsam und unüberlegt beim Einkaufen war.
Kommentar ansehen ..es wird schon einen Sinn haben   
 
+22 | -1
 
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10.03.2010 09:54 Uhr von voice36
wieso Schilder daraufhinweisen das die Höchstparkdauer 3 Stunden beträgt.Mal ehrlich wir suchen alle einen Parkplatz vor so einem Geschäft..aber wenn jeder mal zwischendurch spazieren geht, mal in die Kneipe geht...mal einen Nachmittag bei einer Freundin verbringt...und wir finden dann keinen sieht die Sache doch schon wieder ganz anders aus..wenn ich dort einkaufen möchte und kein Parkplatz frei ist fahre ich zum nächsten Geschäft und kaufe dort ein. 3 Stunden ist wohl absolut fair
Kommentar ansehen Die Leute haben schon den Fehler gemacht   
 
+22 | -10
 
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10.03.2010 09:56 Uhr von Python44
den Abschlepper überhaupt zu bezahlen. Eine Zahlungsforderung des Abschleppers besteht grundsätzlich NUR gegen den Auftraggeber (hier REWE). Dieser muss dann den Betrag auf zivilrechtlichem Weg vom Falschparker wieder einfordern. Und ohne den Nachweis einer ERHEBLICHEN Behinderung durch den Flaschparker würde REWE da in die Röhre gucken !
Rückt der Abschlepper das Auto nicht raus, ist das der Straftatsbestand der Nötigung und man kann ggf. Schadensersatz einklagen ;o)
Kommentar ansehen naja   
 
+5 | -2
 
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10.03.2010 10:06 Uhr von Mario1985
das schlimme ist ja nicht die Tat an sich, das schlimme ist, dass hier mit dubiosen Abschleppfirmen zusammengearbeitet wird, die genau protokollieren/protokollieren lassen wann welches Fahrzeug da war, und wenn jemand 5Min. länger parkt wird das Fahrzeug abgeschleppt. Von diesen 250Euro gehen dann 50Euro max. Aufwand für das Abschleppen, 150Euro Reingewinn Abschleppfirma, 50Euro Prämie Rewe....... Und das ist eben das Traurige........
Kommentar ansehen Die Norma hängt folgende roten Zettel aus:   
 
+11 | -5
 
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10.03.2010 10:11 Uhr von gerndrin
...Durch Ihr Verhalten verletzen Sie unsere Rechte.
Wir ersuchen Sie, dies sofort zu unterlassen und verbieten Ihnen hiermit das Betreten oder das Befahren unseres Parkplatzes. Bei Verstoß sind folgende Maßnahmen gegen Sie möglich:
Bei Verstoß sind folgende Maßnahmen gegen Sie möglich:
1. Strafanzeige zur zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Hausfriedensbruch nach § 123 StGB. Die Maßnahme kann zu einer Bestrafung und Kostenlastung führen.
2. Privatklage wegen Hausfriedensbruch zum zuständigen Amtsgericht. Auch diese Maßnahme kann Ihre Bestrafung bedeuten und Sie mit Kosten belasten.
3. Unterlassungsklage zum zuständigen Zivilgericht wegen Besitzstörung. In diesem Falle übergeben wir die Sache unserem Rechtsanwalt, der Ihnen auch für die Abmahnung schon Kosten berechnen wird. Durch ein Klageverfahren können Ihnen erhebliche Kosten entstehen.
4. Abschleppen Ihres Fahrzeuges auf Ihre Kosten. Wir werden nicht verhindern können, dass Ihr Fahrzeug dann außerhalb des Stadtkerns abgestellt wird....

Fehlt nur noch Kreuzigung..
einfach dort nicht mehr einkaufen...
Kommentar ansehen OMG was ihr hier fordert :)   
 
+15 | -4
 
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10.03.2010 10:15 Uhr von PeterLustig2009
Meint ihr ernsthaft, REWE hat das Auto abschleppen lassen weil die 20 min länger als nötig dort geparkt haben??

Bis das ein REWE-Mitarbeiter überhaupt bemekrt muss das Auto da schon ne Weile gestanden haben.

Ist halt schon Pech wenn REWE einfach abschleppen lässt. Aber naja jetzt ziehen sie vor Gericht und hinterher haben sie anstatt der 250€ halt das 3 fache zu bezahlen, aber wer meint für ihn gelten Sonderrechte :)
Kommentar ansehen Ich kann hier keinen Brennpunktcharakter...   
 
+10 | -0
 
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10.03.2010 10:16 Uhr von BigNose82
...feststellen. Das Päärchen hat die die vom Betreiber des Parkplatzes höchstzulässige Parkdauer überschritten und wurde, wie wahrscheinlich an mehreren Schildern angekündigt, kostenpflichtig abgeschleppt. Das passiert zig-mal jeden Tag in Deutschland.... bums aus ende

Wo ist das Problem?

Ich könnte mir vorstellen, dass in Hamburg die Parkfläche sehr begrenzt ist und daher ein voll ausgelasteter REWE es nicht gerne sieht wenn ein Kunde aufgrund eines blockierten Parkplatzes wieder vom Hof fährt. Eigentlich kann man sogar sagen, dass drei Stunden für einen Einkauf schon reichlich bemessen sind... Wenn mans mal von der Seite betrachtet, hätte das Pärchen eine Stunde einkaufen können und dann immer nochj zwei Stunden für den Spaziergang gehabt
Kommentar ansehen ........   
 
+23 | -1
 
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10.03.2010 10:26 Uhr von Dracultepes
Einfach nen Goldfisch ins Auto stellen.

Autos mit Haustieren drin dürfen nicht abgeschleppt werden.
Kommentar ansehen ..ich benutze   
 
+6 | -10
 
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10.03.2010 10:27 Uhr von Stiffler2k4
grundsätzlich die Mutter und Kind Parkplätze; sind viel komfortabler beim aus/einsteigen:)
Kommentar ansehen Normal...   
 
+4 | -7
 
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10.03.2010 10:41 Uhr von bragosch
...ist das nicht. Solange die Kunden beim REWE einkaufen sollte es keine maximale Zeit geben.
Es ist zwar ein Privates Gelände, aber wenn niemand behindert wird darf nicht abgeschleppt werden.

REWE wird die Abschleppkosten entweder freiwillig erstatten und sich in Zukunft zurückhalten oder sie werden anwaltlich dazu gezwungen. Auf einen Prozess werden sie es sicher nicht ankommen lassen.

Sie sollen ja schließlich nicht alle Ihre Kunden verlieren.
Und durch kommen würden sie damit nie im Leben.

Hoffentlich macht der Laden in Zukunft sehr schlechte Umsätze und die Kunden bleiben aus. Wenn man so dämlich ist und die eigenen Kunden damit verärgert (aus langeweilige scheinbar) dann hat man es nicht anders verdient.

Oder lieber gleich zu EDEKA gehen!
Kommentar ansehen @ ThomasHambrecht   
 
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10.03.2010 10:43 Uhr von snfreund
klasse idee, gut mitgedacht, ein + von mir !!!
Kommentar ansehen @bragosch   
 
+3 | -6
 
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10.03.2010 11:05 Uhr von PeterLustig2009
Und wenn einem es zu schwer fällt die News und/oder Quelle zu lesen sollte man das Posten unterlassen.

Sie haben nicht zu lange eingekauft (was wäre das auch für ein Schwachsinn) sondern den kostenlosen Parkplatz genutzt um noch ein bissl spatzieren zu gehen.

Und dann ist REWE dazu berechtigt den parkplatz für andere Kunden frei zu machen.

Das Ehepaar ist selbst schuld.
Und ob ich jetzt zu REWE oder EDEKA gehe macht nicht so den Unterschied. Überteuerte Discounterprodukte ohne Qualität gibts bei beiden
Kommentar ansehen Abzocke laut Bericht von RTL   
 
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10.03.2010 12:04 Uhr von Amdosh
Laut deren Reportage vor kurzen ist da pure Abzocke mit im Spiel. Auf bzw in der Nähe vom Parkplatz sitzt sogar ein Beobachter des Abschleppunternehmens, der sich nur dadrum kümmert, sich zu notieren, welche Autos wann hingestellt worden sind.
Sehr schnell nach den erreichen der Zeitbeschränkung kommt dann der Abschlepper, selbständig, ohne dass der Markt nochmal anrufen muss.
Und das ganze auch, wenn der Parkplatz nicht richtig ausgelastet ist und dann sind die Kosten auch noch deutlich über die Ortsüblichen Preise.
Abschleppen von der Politesse im normalen Strassenverkehr + Knöllchen wären auf jeden Fall billiger...

[ nachträglich editiert von Amdosh ]
Kommentar ansehen hm   
 
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10.03.2010 12:04 Uhr von Dennis112
Klar kann Rewe das AUto abschleppen lassen, aber die Kosten dafür müssen sie selbst zahlen und müssten die dann von dem Besitzer des Autos wieder einklagen. Wenn da dann keine Behinderung bestanden hat werden die schlechte Karten haben das Geld vom Besitzer zu bekommen.
Kommentar ansehen Falschparker werden abgeschleppt   
 
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10.03.2010 12:16 Uhr von Hady
Wo ist das Problem? Das sind Kundenparkplätze für die Dauer des Einkaufs. Wer die stundenlang blockiert, wird richtiger Weise abgeschleppt. Das ist nur fair gegenüber wirklichen Kunden, die womöglich ihre Einkäufe weit bis zu einem kostenpflichtigen Parkplatz schleppen müssen, nur weil solche Dauerparker den Platz wegnehmen.
Kommentar ansehen Typische Kundenmentalität   
 
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10.03.2010 12:18 Uhr von rolf.w
Das ist doch nun wirklich ein absolutes Paradebeispiel der deutschen Kundenmentalität. Ich bin Kunde, ich darf alles, für mich gelten keine Regeln und, ganz wichtig, ich weiß hinterher von nichts. Schilder beachten? Ich doch nicht!

OK, Grund der Aufregung bei den Betroffenen ist weniger die Fa. REWE sondern das Gebaren des Vertragspartners "Aktiv TRansport", welcher für die Herausgabe des Fahrzeugs mehr als das Doppelte von dem verlangt, was Gerichte einem Abschleppunternehmen zugestehen.

Interessant ist, hier in den Kommentaren, wie sehr sich auf REWE als Buhmann eingeschossen wird. Dabei handelt REWE in keinster Weise unrechtmäßig.
REWE gibt ganz klar vor "2 Stunden kostenfreies Parken für REWE-Kunden" mit dem Verweis auf eine Parkscheibe.

Die lieben Kunden wiederum erwarten schlicht, dass ihr Handeln keinerlei Konsequenzen hat. Das ist die oben beschriebene Kundenmentalität in Deutschland.

Ich weiß nicht, wie die rechtliche Grundlage generell aussieht, sehe aber "gefühlt" REWE durchaus im Recht. Es ist ein privater Parkplatz welcher zweckgebunden befristet vergeben wird. Wird dem Zweck nicht genüge getan oder die Frist unbeachtet gelassen, muss es dem Eigentümer des Parkplatzes gestattet sein, den Parkplatz zu räumen.
Kommentar ansehen ...   
 
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10.03.2010 12:25 Uhr von MasterM
Wenn auf Privatgelände abgeschleppt wird, muss der zahlen, der den Abschleppdienst gerufen hat. Ich nehme an, dass weder Polizei, noch das Ordnungsamt den Abschlepper gerufen hat. Ich würde nicht zahlen.

Die zwei hätten ja auch behaupten können, dass sie nochmal in der Rewe waren. Muss man denen doch erstmal nachweisen.
Kommentar ansehen Laut Schild in der Quelle,...   
 
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10.03.2010 12:29 Uhr von WWWiesel
...reicht es wenn man dort nen schokoriegel für 35cent kauft und dann darf man dort 2 Stunden parken, das günstiger als ne Parkuhr ;-)

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