Deutschland verstößt bei der Datenschutzaufsicht gegen EU-Recht
Die Bundesrepublik Deutschland verstößt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshof in Sachen "staatlicher Aufsicht" über Einrichtungen zur Datenschutzkontrolle gegen EU-Recht.
Deutschland habe sich nicht an die Vorgabe gehalten, dass diese Kontrollinstanzen unter staatliche Kontrolle gestellt werden müssen. Das EU-Recht verlangt aber eine "Völlige Unabhängigkeit"
Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit begrüßte dieses Urteil und sieht es als "deutliche Stärkung des Datenschutzes".