AKTIVITÄTEN   mehr...

08.03.10 15:12 Uhr
 875
 

Missbrauchsfälle: Justizministerin ist gegen Verlängerung der Verjährungsfristen

Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) hat in Hinblick auf die jahrelange Verdrängung von Opfern längere Verjährungsfristen in Missbrauchsfällen gefordert. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (Foto) lehnt dies jedoch ab.

Sie hält diese Lösung für kein "Allheilmittel" und hält daran fest, dass Missbrauchsdelikte nur bis 20 Jahre nach der Volljährigkeit des Opfers juristisch verfolgt werden sollen. Man könne weit zurückliegende Fälle nicht mehr richtig aufklären.

Der Kirche warf sie vor, sich hinter einer "Schweigemauer" zu verschanzen. Die Glaubenskongregation verlangt, dass Missbrauchsfälle zuerst intern untersucht werden.


WebReporter: mozzer
Rubrik:   Politik / Inland
Schlagworte: Politik, Sexueller Missbrauch, Missbrauchsskandal, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Justizministerium, Bildungsministerium
Quelle: www.spiegel.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
+16 | -1
 
ANZEIGEN
Wieso gibt es hier überhaupt eine Verjährung? Natürlich ist das kein Allheilmittel und schwierig, aber immerhin kann man noch etwas tun, wenn ein Opfer eben jahrelang und erst nach Therapie über so etwas sprechen kann...
Videoplayer auf dieser Seite ausblenden
Refresh |<-- <-   1-15/15   -> -->|
Diese News zu meinen Favoriten hinzufügen Beitrag abgeben

15 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Gleichbehandlung....   
 
+0 | -2
 
ANZEIGEN
08.03.2010 15:40 Uhr von derSchmu2.0
hehe ich versuche mal den allseitsbeliebten Vergleich von Kinderschaendern und Raubkopierern/Terroristen...aehem potentiellen Terroristen:

Datenspeicherung von allen moeglichen Aktionen ist ersma vom Tisch (danke@Bundesverfassungsgericht). Da waere es doch auch rechtens, das Tatsachenbestaende ueber Kinderschaenderaktionen auch nicht von Dauer sein koennen...
Warum sollten die auch anders behandelt werden...tsts...
Kommentar ansehen @Autor   
 
+5 | -2
 
ANZEIGEN
08.03.2010 15:44 Uhr von Hawkeye1976
Es gibt eine Verjährung, da es eben nach einer gewissen Zeit kaum noch möglich ist, den Täter zweifelsfrei zu überführen.
Da steht schon nach weniger als 20 Jahren oft Aussage gegen Aussage und der Richter kann nicht anders, als den Beschuldigten aus Mangel an Beweisen oder aufgrund von Zweifeln freizusprechen.

Zudem sind es ja defakto mehr als 20 Jahre, da die Verjährung bis zur Volljährigkeit des Opfers ruht. Wird also ein Kind im Alter von 10 Jahren Opfer eines sexuellen Mißbrauchs, dann kann der Täter auch 28 Jahre nach der Tat noch belangt werden (8 Jahre bis zur Volljährigkeit [Verjährung ruht] + 20 Jahre Verjährungsfrist ab Volljährigkeit).
Ergo hat jedes Opfer als Erwachsener noch 20 Jahre Zeit, den Täter anzuzeigen.

Ohne das jetzt negativ zu meinen, aber eigentlich sollte jedem Opfer klar sein, dass je es mit der Zeit immer schwerer wird, jemandem eine Tat hieb und stichfest nachzuweisen.

Dazu muss man auch den Aspekt betrachten, dass unser Erinnerungsvermögen stark subjektiv ist und sich Erinnerungen durch Gefühle und verstrichene Zeit verklären können.

[ nachträglich editiert von Hawkeye1976 ]
Kommentar ansehen @Hawkeye1976   
 
+4 | -0
 
ANZEIGEN
08.03.2010 15:52 Uhr von mozzer
klar, du hast in allen punkten recht. dennoch, es gibt fälle, wo eben diese verjährung einen täter davon kommen lässt (aktuell wohl auch im ettal-fall). das ist für die opfer, die eben jahrelang verdrängt haben oder sich geschämt, besonders bitter... die sind dann doppelte opfer.
Kommentar ansehen Keine Verjährung für Schwerverbrechen   
 
+4 | -0
 
ANZEIGEN
08.03.2010 16:00 Uhr von klebie
Es sollte keine Verjährung für Schwerverbrechnen geben und dazu gehört Kindesmissbrauch!

Wenn die Schuld zweifelsfrei nachgewiesen werden kann!
Kommentar ansehen 20jahre nur pfff^   
 
+2 | -2
 
ANZEIGEN
08.03.2010 16:26 Uhr von Muu
also wenn ihr mich fragt sollten diese leute auch nach 40 jahre ihre gerrechte strafe bekommen und solche kloster oder was das auch immer ist...sollte man schließen und ihnen alle ihre kinder wegnehmen diese schweine misshandeln kinder und kommen ungestraaft davon... ganz davon abgesehn nutzen sie auch noch ihren "heiligenschein" um noch mehr opfer in die finger zu kriegen ... grausame von religionen beherschte welt
Kommentar ansehen Versteh ich nicht   
 
+3 | -2
 
ANZEIGEN
08.03.2010 16:35 Uhr von Menschenhasser007
Und wieso werden dann immernoch Deutsche Kriegsverbrecher gejagt und verurteilt??? Der Krieg ist 60 Jahre vorbei. Da werden ´noch alte Greise verurteilt, aber ein gewaltätiger und Pädophiler Katholischer Prister soll nach 20 jahre straffrei ausgehen??? Krankes Deutschland!!!
Kommentar ansehen @mozzer   
 
+2 | -0
 
ANZEIGEN
08.03.2010 16:39 Uhr von Hawkeye1976
Natürlich ist das bitter, aber - so hart das klingt - die Opfer hatten mehr als 20 Jahre Zeit, die Täter anzuzeigen und sich psychologische Hilfe etc. zu holen.

Und gerade bei solchen Fällen gibt es eben nach einer gewissen Zeit nur noch die Aussagen von Täter und Opfer als Beweismittel, was eben dazu führt, dass es in den seltensten Fällen überhaupt möglich ist, die Schuld des Täters zweifelfrei festzustellen. Und wir leben nunmal in einem Rechtsstaat, indem einem Angeklagten eine Tat auch nachgewiesen werden muss und Zweifel zu dessen Gunsten ausgelegt werden müssen. Und das ist auch gut so.
Würde die Aussage eines mutmaßlichen Opfers alleine ausreichen, wäre es kein Problem, sich durch falsche Aussagen unliebsame Zeitgenossen einfach vom Hals zu schaffen.

Zudem gibt es in kaum einem anderen Bereich soviele vorgetäuschte Straftaten, wie eben in diesem und das muss eben auch entsprechend gewürdigt werden.
Kommentar ansehen @Menschenhasser007   
 
+1 | -1
 
ANZEIGEN
08.03.2010 16:43 Uhr von Hawkeye1976
Ganz einfach: Mord verjährt nunmal nicht! Und da es keinen Mord ohne Leiche gibt, gibt es also auch immer mindestens einen sicheren Beweis dafür, dass die Tat auch stattgefunden hat.

Aber ob deiner simplen Aussagen vermute ich mal, dass du ohnehin nicht in der Lage bist, den Kontext differenziert zu bewerten.
Kommentar ansehen @Hawkeye1976   
 
+2 | -0
 
ANZEIGEN
08.03.2010 17:08 Uhr von sc4ry
Klar kann man es vllt nicht immer zweifelsfrei beweisen, aber das kann genau so gut nach 1 Jahr, wie auch nach 40 Jahren sein.

Von daher, was bringt diese willkürlich gesezte Grenze?

Wenn es halt so ist, dass die Person nach 40 Jahren nicht mehr schuldig gesprochen kann, wurde es immerhin versucht. In anderen Fällen kann es sicher auch nach so einer langen Zeit noch nachgewiesen werden. Zumal, 40 Jahre kann es ja heute annähernd auch schon betragen, wenn das Opfer entsprechend Jung war. War man aber 18, dann darf der Täter .... den Rest kannste dir denken.
Kommentar ansehen @sc4ry   
 
+1 | -1
 
ANZEIGEN
08.03.2010 17:21 Uhr von Hawkeye1976
Die Grenze ist nicht willkürlich gesetzt, sondern richtet sich nach dem Strafmaß für die Tat. Je geringer also das Strafmaß, desto kürzer die Verjährungsfrist und umgekehrt.

Es geht dabei ja auch um die Entlastung der Gerichte und des Steuerzahlers.

Natürlich ist es immer leichter, eine Tat zeitnah zu verhandeln, aber es geht ja auch um die Erfolgsaussichten. Und diese sinken eben mit der Zeit. Möchtest du etwa, dass Richter und Staatsanwälte so sehr mit alten Fällen, die sich kaum mehr beweisen lassen, beschäftigt sind, dass aktuelle Fälle eben nicht mehr möglichst zeitnah verhandelt werden können und so auch in diesen Fällen eventuell die Chancen des Täters steigen, ungeschoren davonzukommen?
Kommentar ansehen @hawkeye   
 
+2 | -2
 
ANZEIGEN
08.03.2010 18:13 Uhr von daim01
"Es geht dabei ja auch um die Entlastung der Gerichte und des Steuerzahlers"

Aha.. weil es sonst zu teuer wird dürfen Kinderschänder also ungestraft davonkommen...

Jeder Richter wird ein Verfahren einstellen wenn die zurückligende Tat Jahrzente her ist, und die Zeugenaussagen sich erheblich unterscheiden.
Des weitern hat Niemand das Recht sich nach einem bestimmten Zeitabschnitt zurückzulehen, und zu
wissen dass er trotz einer begangenen Straftat nicht mehr belangt werden kann.

[ nachträglich editiert von daim01 ]
Kommentar ansehen Dämlicher Trampel...   
 
+0 | -0
 
ANZEIGEN
08.03.2010 19:31 Uhr von mustermann07
wieso hat sie das alleine zu entscheiden? Soll das Demokratie sein? hahaha was für einen Verarsche:)
Kommentar ansehen @HAwkeve   
 
+0 | -1
 
ANZEIGEN
08.03.2010 22:11 Uhr von Krubel
"Es geht dabei ja auch um die Entlastung der Gerichte und des Steuerzahlers. "

DU bist Deutschland

Geld ist wichtiger als vergewaltigte Kinder und Frauen.
Kommentar ansehen Kopfschüttel   
 
+0 | -0
 
ANZEIGEN
08.03.2010 22:22 Uhr von Hawkeye1976
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass einige einfach nicht in der Lage sind, Gesetze sachlich zu betrachten.

@daim01
"Aha.. weil es sonst zu teuer wird dürfen Kinderschänder also ungestraft davonkommen..."

Das ist doch absoluter Quatsch, was du da schreibst. Du hast anscheinend nichts, aber auch rein gar nichts verstanden.
Keiner will, das solche Leute ungestraft davonkommen, aber hier nur mit der rachelüsternen Hasskappe argumentieren zu wollen, führt uns in der Diskussion nicht weiter.

Recht kann nur gesprochen werden und funktionieren, wenn es sachlich und nüchtern vorgeht. Emotionen trüben das Urteilsvermögen.

Natürlich würden wir wohl alle hier gerne sehen, dass die Täter bestraft würden, aber wir dürfen nicht vergessen, dass einige der Opfer sogar 30 Jahre Zeit hatten, die Taten anzuzeigen und es nicht getan haben. Dem Staat und den Gesetzen können wir das nun wirklich nicht vorwerfen. Auch ein Opfer hat eine gewisse Eigenverantwortung, wenn es den Schuldigen bestraft sehen will und Hilfe kann nur der bekommen, der sie auch sucht. So hart das klingt, aber so ist es nunmal.

Desweiteren würde es mich nicht wundern, wen im Zuge dieses "Hypes" unter den vermeindlichen Opfern nicht auch einige Trittbrettfahrer wären, die sich eventuell Aufmerksamkeit oder finanzielle Entschädigungen davon versprechen.

@Krubel
Schön aus dem Zusammenhang gerissen um Stimmung zu machen, gell?

[ nachträglich editiert von Hawkeye1976 ]
Kommentar ansehen @Hawkeye1976   
 
+0 | -0
 
ANZEIGEN
09.03.2010 13:52 Uhr von sc4ry
2 Dinge:

1. wieso sollten Gerichte damit so überlastet sein? ich mein, es ist ja nicht so, als ob wir einen Einstellungsstop in diesem Bereich haben.

2. Das mit der willkürlichen Frist ist wohl nicht ganz angekommen. DENN, wie du ja gesagt hast, fängt die 20-jährige Frist erst ab Volljährigkeit an. Wird also jmd mit 18 Vergewaltitgt, sind es 20 Jahre. Wird aber ein kleines Kind vergewaltigt, sind es 20 Jahre + die Zeit, bis das Kind volljährig ist. Im "schlimmsten" Fall also 38 Jahre. Wenn es doch in diesem Fall so lang noch verhandelt werden darf, wieso dann auch nicht bei der 18-jährigen? Das ist doch unlogisch! Natürlich heisst es nicht, dass die Erfolgsaussichten größer werden ... es geht rein um die Zeit.

Refresh |<-- <-   1-15/15   -> -->|
Diese News zu meinen Favoriten hinzufügen Beitrag abgeben