Nach Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung: Das Aus für ELENA?
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung stellt der Deutsche Steuerberaterverband die berechtigte Frage, ob das neue Verfahren zur Datenerfassung von Arbeitnehmerdaten, kurz ELENA, nun doch nicht eingeführt werden kann.
Da die Karlsruher Richter eine Datenspeicherung auf Vorrat nur zum "Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter" für verfassungskonform hielten, sei dies im Falle von ELENA nicht gegeben.
Im elektronischen Entgeltverfahren ELENA sollen Stammdaten von Arbeitnehmern, Fehlzeiten und Details zu Kündigungen gespeichert werden.