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27.02.10 20:56 Uhr
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Ermittlungen im Hause Telekom wegen eines Selbstmörders

Die Polizei NRW hat gegen den Konzern Strafanzeige gestellt. Unterlassene Hilfeleistung, so lautet die Anklage der Staatsanwaltschaft.

Hintergrund ist der angekündigte Selbstmord eines 18-Jährigen in einem Internetforum. Die Telekom weigerte sich jedoch, den Beamten die Identität des Mannes preiszugeben. Nachdem die Behörden über einen anderen Anbieter an die Adresse gekommen war, war es für den jungen Mann bereits zu spät.

Die Polizei hat nach eigenen Angaben mit der Telekom die meisten Probleme, an Teilnehmerdaten zu kommen.


WebReporter: chip303
Rubrik:   Brennpunkte / Schlagzeilen
Schlagworte: Telekom, Selbstmord, Ermittlung
Quelle: www.tagesschau.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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unverantwortlich: Datenschutz ist das eine, aber wenn das Polizeirevier anruft, dann sollte man doch klug handeln...
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4 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Wenn man die Adresse von der T-Com nicht bekommt..   
 
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27.02.2010 23:09 Uhr von Babykeks
Wenn man die Adresse von der T-Com nicht bekommt, bekommt man sie von einem anderen Anbieter?! Da hätte ich mir doch tiefergehende Infos erhofft...aber tagesschau.de hat für sowas einfach nicht die Mittel...

Aber zum Thema: Wenn sich jemand umbringen will, wird er das meistens auch schaffen. Wenn jemand mit angedrohtem Selbstmord um Hilfe ruft, wird er sich meistens nicht auf IP-Verfolgung verlassen - und trotzdem viel zu oft ignoriert...

So oder so... Datenschutz gilt auch, wenn die Polizei anruft, oder der Staat mithilfe von gehackten Kontodaten Kohle machen will...

Leider ist Datenschutz eben nichts mehr für die GenerationRTL2. ;)

[ nachträglich editiert von Babykeks ]
Kommentar ansehen Interessant,daß   
 
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27.02.2010 23:56 Uhr von Marco Werner
die Telekom in so einem Fall die Daten nicht rausgeben will, aber sehr schnell mit der Herausgabe ist,wenn es um angeblich begangene Urheberrechtsverletzungen geht. Vielleicht liegts daran,daß in letzterem Fall der Provider eine Aufwandsentschädigung kriegt und in ersterem nicht ?
Kommentar ansehen @ Marco   
 
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28.02.2010 04:05 Uhr von Terrorstorm
Genau das ist der Punkt.

Dass anbei gesagt jeder Mensch das Recht haben sollte über sein eigenes Leben zu bestimmen, ohne, dass einen irgendwelche Dahergelaufenen in eine Psychatrie zu den wirklich Bekloppten stecken, ist ein ganz anderes Thema....
Kommentar ansehen Die Telekom,   
 
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28.02.2010 07:52 Uhr von maik9434
hat Richtig gehandelt. ( Wer sich Umbringen "will" Schaft das auch - egal wie schnell die Polizei ist )
zu Marco : erster Fall - kein Richterlicher Beschluß
zweiter Fall - da komm´se mit Richterlichen Beschluß.

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