Verjähren die ersten Taten beim Kölner U-Bahn-Pfusch schon?
Etwa ein Dutzend Bauarbeiter des Kölner U-Bahn-Baus werden verdächtigt, betrogen und gestohlen zu haben. Hintergrund ist, dass nicht genügend Stahlbügel bei den Baustellen eingebaut wurden und diese verkauft wurden.
Jetzt gab Oberstaatsanwalt Günther Feld bekannt, dass diese Taten schon zu verjähren drohen. Für beide Straftatbestände gibt es eine Frist von fünf Jahren.
Durch die nicht eingebauten Bügel besteht laut Gutachten aber eine Baugefährdung. Das führt nun dazu, dass es keine Verjährung geben kann. Wegen des Einsturzes des Stadtarchivs wird auch in Hinblick auf fahrlässige Tötung ermittelt.