AKTIVITÄTEN   mehr...

25.02.10 15:34 Uhr
 586
 

Urteil: Kürzung von ALG II ist nur nach deutlicher Aufklärung rechtens

Das Bundessozialgericht entschied für eine klagende Hartz-IV-Empfängerin, der die Arge das ALG II gekürzt hatte, nachdem zuvor eine allgemeine Belehrung der Folgen und Sanktionen versendet wurde.

In dem Schreiben stand lediglich der Gesetzestext, der Frau wurden persönliche Konsequenzen nicht aufgezeigt. Das Bundessozialgericht entschied, dass solch eine allgemeine Belehrung nicht ausreicht, um das ALG II zu kürzen.

Stattdessen muss die Belehrung "konkret, verständlich, richtig und vollständig" sein, d.h. sie muss sich auf die persönliche Situation des Hartz-IV-Empfängers beziehen.


WebReporter: Pursel
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Urteil, Hartz IV, Aufklärung, Kürzung, ALG II
Quelle: www.forium.de
Videoplayer auf dieser Seite ausblenden
Refresh |<-- <-   1-6/6   -> -->|
Diese News zu meinen Favoriten hinzufügen Beitrag abgeben

6 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Aha   
 
+3 | -18
 
ANZEIGEN
25.02.2010 15:48 Uhr von borgworld2
Kommentar ansehen borgworld2, an welchem Teil der News   
 
+10 | -0
 
ANZEIGEN
25.02.2010 16:02 Uhr von MrSalitos
erkennst du, welcher zeitliche Rahmen der Sanktionierten zur Verfügung stand?
Kommentar ansehen Ein etwas älterer Beitrag   
 
+2 | -0
 
ANZEIGEN
25.02.2010 16:10 Uhr von MrSalitos
interessant der Kommentar.... mit vielen Links.
http://womblog.de/...



Zum Zitiergebot sagt unser aller oberster Verfassungsschützer IM Schäuble:

“Danach hat der Gesetzgeber die Pflicht, bei einer Einschränkung von Grundrechten durch ein Gesetz oder auf Grundlage eines Gesetzes das
betroffene Grundrecht unter Angabe des Grundgesetzartikels zu nennen, also zu zitieren. Bei einem Verstoß gegen das Zitiergebot wäre ein Gesetz verfassungswidrig.”

[ nachträglich editiert von MrSalitos ]
Kommentar ansehen MrSalitos   
 
+1 | -8
 
ANZEIGEN
25.02.2010 16:20 Uhr von borgworld2
Das sagt mir mein gesunder Menschenverstand.
Dat is ne Behörde, da hat man immer genug Zeit zu reagieren.
Aber die Frau war bestimmt den ganzen Tag bei der Arbeit und konnte nicht darauf reagieren...

Bei ALG II-Bescheiden beträgt diese Frist 1 Monat nach Bekanntgabe. Lt. SGB X § 37 Abs. 2 gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt am 3. Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Lt. SGB X § 26 Abs. 3 beginnt eine Frist mit dem nächsten, auf den Tag der Bekanntgabe folgenden, Werktag. Als Nachweis dient hier der Poststempel bzw. bei Fehlen desselben das Datum des Bescheides.
Kommentar ansehen @ MrSalitos   
 
+2 | -0
 
ANZEIGEN
26.02.2010 01:23 Uhr von nkermit
Na super wenn Du den ganzen Mist auswenig zu kennen scheinst. Ich kenne nur die Bibel, naja auch nicht auswendig.
Hat jemand zufällig ein SGB herumliegen? Ich würds doch auch gern auswendig können. Is nur dumm dass alle Naselang scheinbar etwas geändert wird. Also bitte nur Leute mit aktuellen Versionen melden.
Kommentar ansehen Lustig   
 
+1 | -3
 
ANZEIGEN
26.02.2010 09:26 Uhr von borgworld2
Für sehr vieles muss man kein SGB oder sonstwas kennen, dass reimt man sich so zusammen, auf die wirklichen Feinheiten kommt es sehr sehr selten an.
Aber dazu bräuchte man ja einen Funken intelligenz.
Der scheint bei vielen wohl nicht vorhanden zu sein.
Schade aber was will man machen....

Refresh |<-- <-   1-6/6   -> -->|
Diese News zu meinen Favoriten hinzufügen Beitrag abgeben
Urteil: Hartz-IV-Anwärter muss seine 21.000 Euro teure Münzsammlung veräußern
Ein Mann aus Hannover wurde arbeitslos und beantragte Hartz...
430.000 Euro gebunkert: Hartz IV-Betrüger durch Steuer-CD entlarvt
Ein 67-jähriger Mann aus Düsseldorf bezog vom Staat Hartz IV...
Anteil der Langzeitempfänger für Hartz IV steigt weiter an
Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit hat einen...
Oskar Lafontaine: Internet für Arme zum Nulltarif
Oskar Lafontaine von der Linkspartei will allen ALG-II...
Behindertes Kind sollte täglich 5,4 Kilometer zur Schule laufen
In Berlin wohnt die alleinerziehende Mutter Kerstin Bechmann...
Hartz-IV-Studie: Die Hälfte der Empfänger geht einer nützlichen Tätigkeit nach
Das Institut für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB...
Frankreich: Vierjähriger wurde zu 23.138 Euro Bußgeld verurteilt
Seit Mitte 2010 beachtete eine Familie aus Cannes...
Urteil: "BILD" darf Gabriele Pauli nicht als "durchgeknallte Frau" bezeichnen
Die Politikerin Gabriele Pauli hat gegen die "BILD"-Zeitung...
TV Total/"Bimmel-Bingo": Urteil gefällt (Update)
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte gegen ProSieben...
Mehr News Mehr News Mehr News




Copyright ©1999-2012 ShortNews GmbH & Co. KG

impressum | agb | archiv | quellen | shortbooks-archiv | usenet