BGH-Urteil: Beitragszuschläge ungültig - Kunden können Geld zurück verlangen
Privatkunden, die ihre Versicherung in Raten mit entsprechenden Aufschlägen bezahlen - zum Beispiel die KFZ-Versicherung - können nun eine Neuberechnung erwirken und ihr Geld zurückverlangen.
Das BGH hat entschieden, dass Beitragszuschläge die ohne Angabe eines Effektivzinses verlangt werden, nicht korrekt sind. Im Fall eines Unternehmers aus Wuppertal summierten sich diese Zuschläge auf rund 15.000 Euro.
Der Haken: Die Versicherten müssen sich selber bei den Versicherungen melden. Ratsam ist hier ein Musterbrief der Verbraucherzentrale in Hamburg.