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10.02.10 13:46 Uhr
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BVG prüft: Passagierflugzeuge abschießen, wenn diese unter Kontrolle von Terroristen sind?

2006 wurde das Luftsicherheitsgesetz, das den militärischen Einsatz bei Terrorgefahr erlaubt, abgelehnt.

Nun sind Bayern und Hessen mit diesem Anliegen wieder vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und sind für den Einsatz von Militär im Inland.

Es ist nicht unwahrscheinlich, dass der zweite Senat dem zustimmt.


WebReporter: KoRn17
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Terrorist, Kontrolle, Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht, Passagierflugzeug
Quelle: www.merkur-online.de
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2 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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10.02.2010 14:26 Uhr von Pro-Contra
...wenn das abgelehnt wird!
Man stell sich mal vor, es sitzen ein paar unbequeme Personen für die Regierung im Flieger...
"Terroralarm" und zack, weg wären sie... ;O
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11.02.2010 14:51 Uhr von Terrorstorm
..."Berliner Verkehrsgesellschaft" prüft also ;) Heißt Bverfg, aber ich will nun nicht zu sehr klugscheißen ^^

Meine Meinung bleibt wie sie ist: Bundeswehr im Inneren: Nein. Der Aspekt von Pro-Contra kommt noch hinzu, das ist nämlich gar nicht mal unwarscheinlich.

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