Justizskandal: Verfahren gegen Richterin wurde einfach eingestellt
"Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus" so lautet ein altes Sprichwort, welches man auch auf eine Oberstaatsanwältin anwenden kann, die ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung gegen eine Richterin mangels öffentlichen Interesses einstellte.
Die Richterin hatte einen Verkehrsunfall mit dem Rentner Roger W.(73). Der Pensionär stritt sich mit der Versicherung und der Frau, die die Schuld von sich wies und bekam für sein Auto nur den Schrottwert, obwohl er gut gepflegt war sowie ein minimales Schmerzensgeld.
Er zog vor Gericht und jeder Normalsterbliche hätte einen Strafbefehl oder ein Bußgeld erhalten. Nicht aber diese Richterin. Ein Amtsrichter bestätigte, dass der Fall nur gegen die Zahlung eines Bußgeldes hätte eingestellt werden dürfen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft fand die Entscheidung in Ordnung.