Niedrige Wasserpreise durch Kartellamt
Das Kartellamt darf nach einem BGH-Urteil in Zukunft die Preise für Wasser heruntersetzen lassen.
Weiterhin kann das Kartellamt von nun an die Wasserversorger auffordern, die höheren Preise zu rechtfertigen. Bisher war die Behörde immer in der Pflicht, eine Überteuerung im Vergleich zu anderen zu beweisen.
Mit dem Urteil wurde ein langer Rechtsstreit zwischen dem Wetzlarer Wasserversorger "Enwag" und dem Kartellamt beendet. Das Kartellamt hatte den Wasserversorger 2007 dazu verpflichtet, die Preise um 30 Prozent zu senken.