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26.01.10 20:13 Uhr
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Falsche Inkasso-Schreiben verunsichern Deutschland

Verbraucherschützer warnen vor einer groß angelegten Briefaktion eines Inkasso-Unternehmens, das unberechtigte Forderungen stellt.

In dem Schreiben, das zahlreiche Verbraucher erhalten haben, wird zur Zahlung einer Summe von 138,61 Euro aufgefordert.

Sollte diese Summe nicht bezahlt werden, droht das Inkasso-Unternehmen mit Pfändung und weiteren Maßnahmen. Es sollte jedoch keinerlei Zahlung oder Unterschrift geleistet werden. Stattdessen kann man sich mit einem Musterschreiben zur Wehr setzen.


WebReporter: Session9
Rubrik:   Brennpunkte / Delikte
Schlagworte: Deutschland, Unternehmen, Brief, Forderung, Schreiben, Inkasso
Quelle: www.gevestor.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
+2 | -2
 
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Auf solche Maschen scheinen leider immer noch zu viele Verbraucher reinzufallen - teils aus Angst, teils aus Unwissenheit.

Den Musterbrief und den Namen des Unternehmens gibt es in der Quelle.
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7 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Strafanzeige stellen   
 
+4 | -1
 
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26.01.2010 20:17 Uhr von 08_15
und gar nicht reagieren.

Edit: Natürlich Musterschreiben und dann gar nicht mehr...

[ nachträglich editiert von 08_15 ]
Kommentar ansehen ...Und wie sieht das Musterschreiben denn aus ??   
 
+1 | -0
 
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26.01.2010 20:23 Uhr von Klassenfeind
..Nöö , kein Bock oder Leck mich oder wie ?
Kommentar ansehen Ich verstehe nicht, dass Verbraucherschützer   
 
+12 | -0
 
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26.01.2010 20:31 Uhr von lina-i
solche Ratschläge geben...

Wenn ich ein Schreiben eines Inkassounternehmens erhalte, so wandert dieses unbeantwortet in den Abfall. Mit einem Antwortschreiben zeige ich doch nur, dass ich mich einschüchtern lasse und bestätige auch nur, dass das Inkassobüro eine gültige Adresse hat.

Wenn die Forderung ernst gemeint ist, wird ein Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragt, dem ich immer noch widersprechen kann. Nur wird es für denjenigen, der eine unberechtigte Forderung einreicht, teuer, da dieser dann die Kosten für das Mahnverfahren trägt.

Ich wurde auch schon mehrfach von Inkassounternehmen angeschrieben/angemailt, wo ich nicht reagiert habe und auch nichts weiter folgte.
Kommentar ansehen Kein Musterschreiben erforderlich   
 
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26.01.2010 20:39 Uhr von casjopaia
In diesen Fall kann man zwar mit einem Schreiben reagieren, muss aber nicht. Man muss auch keine Angst vor Pfändung haben. Inkassobüros sind keine Rechtsorgane, sondern lediglich Dienstleistungsunternehmen, für die man nicht einmal eine juristische Basis braucht. Jeder Hartz4´ler könnte eines betreiben.

Eine Pfändung im Rahmen einer Inkasso ist nur nach einem gerichtlichem Mahnverfahren möglich, dem nicht widersprochen wurden. Erfolgte ein Widerspruch gegen das gerichtliche Mahnverfahren, kommt vor einer Pfändung erst einmal ein Gerichtsverfahren, in dem der so genannte Gläubiger seinen Anspruch plausibilisieren muss.
Kommentar ansehen Staatsanwaltliche Ermittlungen   
 
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26.01.2010 21:21 Uhr von brycer
Zitat Quelle:
"...Inzwischen wurden bereits die ersten Anzeigen gegen die Proinkasso GmbH in die Wege geleitet. Somit beschäftigt sich die Staatsanwaltschaft inzwischen mit der Angelegenheit..."
Die Strafen ür solche Abzocker sollten das Mehrfache dessen betragen, das sie nachweislich durch ihre Machenschaften eingenommen haben (lässt sich wohl anhand der Eingänge auf die Geschäftskonten nachvollziehen), plus den Kosten der staatsanwaltlichen Ermittlungen. Hinzu kämen dann noch die bei der Polizei angezeigten Forderungen. (auch hier das Mehrfache dessen!)
Als weitere Folge dann noch eine Haftstrafe (ohne Bewährung) für die Inhaber solcher ´Inkassobüros´.
Aber so wie ich das bei uns kenne wird das, wenn überhaupt, wieder mal nur eine Strafe für deren Portokasse.
Abschreckende Wirkung für eventuelle Nachahmer ist da dann wahrscheinlich Fehlanzeige.

Gar nicht reagieren, warten bis ein gerichtliches Mahnschreiben kommt und da dagegen Widerspruch einlegen ist wohl das beste, da es zu diesem gerichtlichen Mahnverfahren zu 99% nie kommen wird, da die Kosten für dieses Mahnverfahren bei denen hängen bleiben würden. Das wissen die genau und wagen diesen letzen Schritt nicht.

Sollten dann fortgesetzt irgendwelche Briefe mit Rechnungen und Drohungen von denen kommen, dann kann man sich den Gang zur Polizei und einem Anwalt immer noch ins Auge fassen.

[ nachträglich editiert von brycer ]
Kommentar ansehen Inkassos sind eh nur....   
 
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26.01.2010 21:34 Uhr von Chris9988
....Verbrecher.

Also gar nicht reagieren, etwas sinvolles mit dem Papier machen (Kaminanzünder, Papierschwalbe basteln....) und ggf. auf schreiben vom gericht warten und dort a.d. Rückseite wiedersprechen.
Erspart eine menge verschwendete Zeit, Tinte, Briefmarken, Papier und Nerven.
Kommentar ansehen ......   
 
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27.01.2010 07:48 Uhr von DesignerDrugV
In der Regel sollte man seine Schulden im Überblick haben.
Wenn so ein Bescheid kommt, würde ich erstmal bei meinen Gläubigern nachhaken, bevor ich irgendwas mit so einem Schreiben mache. Voraussetzung hierbei ist natürlich, das man den Betrug nicht sofort erkennt.

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