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22.01.10 17:38 Uhr
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Beschreibungen in Reisekatalogen führen Verbraucher absichtlich in die Irre

Laut einem Reiseportal kommt es nicht selten vor, dass Beschreibungen des Hotels und des Urlaubsortes in Reisekatalogen absichtlich irreführend geschrieben sind.

Ein "beheizbarer Pool" bedeutet nicht automatisch, dass der Pool tatsächlich beheizt wird, sondern nur, dass die Mögloichkeit besteht.

Eine Übersetzungsliste "Katalogisch-Deutsch" des Reiseportals soll deshalb allen Urlaubsreifen helfen, sich nicht über´s Ohr hauen zu lassen.


WebReporter: Pursel
Rubrik:   Freizeit / Reisen
Schlagworte: Reise, Urlaub, Hotel, Verbraucher, Katalog, Beschreibung
Quelle: www.geld-kompakt.de
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