Angestellter verbrachte zu viel Zeit auf dem Klo - Chef kürzte ihm sein Gehalt
In einer Kölner Anwaltskanzlei hat der Chef seinem angestellten Anwalt das Gehalt um 682,40 Euro gekürzt. Als Begründung nannte der Chef, dass der Angestellte zu lange auf dem Klo war.
Die Beiden waren nun vor Gericht, wo der Chef aufzeigte, dass er penibel notiert habe, wie lange der Mann auf Klo war. An 13 Arbeitstagen war er insgesamt 384 Minuten auf dem Klo. Hochgerechnet hätte der Mann 90 Stunden auf dem Klo verbracht.
Das Arbeitsgericht in Köln gab dem Kläger, der bereits seit letzten Sommer nicht mehr in dieser Kanzlei tätig ist, recht.