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22.01.10 06:26 Uhr
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Klage: Kellnerin wirbt ohne ihr Wissen weltweit für das Hofbräuhaus

In diversen Metropolen warb die Augsburgerin Sylvia M. für das berühmte Hofbräuhaus. Allerdings wurde sie davon nicht in Kenntnis gesetzt.

Durch Zufall erfuhr sie davon von einem Familienmitglied, das die Kellnerin auf einem Plakat in Shanghai sah. Was eine einmalige Werbeaktion sein sollte, wurde zu einer weltweiten Werbekampagne.

Für die Fotos erhielt sie nur 600 Euro, forderte beim Gericht nun aber bis zu 30.000 Euro Honorar für die Bilder. Das Gericht entschied, die Plakate müssen abgehangen werden und das Model bekommt 1.500 Euro. Doch damit gibt sich die Kellnerin nicht zufrieden. Der Prozess wurde auf Aschermittwoch vertagt.


WebReporter: PauleMeister
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Klage, Werbung, Wissen, Plakat, Kellner, Hofbräuhaus
Quelle: zweinullig.de
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12 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Da kommt Sie wieder . .   
 
+22 | -57
 
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22.01.2010 06:58 Uhr von Subsidycode
Kommentar ansehen @Subsidycode   
 
+94 | -9
 
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22.01.2010 07:25 Uhr von Krebstante
Wir, die Firma, machen dann mal ein paar Fotos von Dir und speisen Dich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen mit ein paar Euro ab. Dann machen wir fast 10 Jahre lang den großen Reibach mit Deinen Bildern (Merchandisingartikel). Mit 30.000 Euro käme die Firma noch gut weg für diese Aktion. Die Frau hat zwar keinen Vertrag, aber die Werbefirma dann wohl auch nicht, mit dem sie die Verwendung der Bilder als legal beweisen kann.
Ich finde es völlig legitim, dass die Frau klagt und hoffe, sie gewinnt.
Kommentar ansehen @Subsidycode   
 
+36 | -7
 
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22.01.2010 07:28 Uhr von Matthias99
Wieviele Abmahnungen gab es denn schon wenn man auf seiner privaten Page ein Foto von Irgendeinem Prominenten hatte. Da waren hier schon genügend Meldungen. Warum soll das jetzt bei einer Privatperson Gier sein. Und mit den 1500 Euro hat Sie recht hoffentlich holt Sie mehr raus. Hätte das Hofbräuhaus das selbe mit einer bekannten Schauspielerin gemacht möchte ich nicht wissen wie hoch die Summe wäre.
Kommentar ansehen Ist doch ok   
 
+5 | -34
 
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22.01.2010 07:29 Uhr von DerRazor
Kommentar ansehen @ DerRazor: EINMALIGE AKTION!!!   
 
+41 | -2
 
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22.01.2010 07:37 Uhr von Andreas-Kiel
Im Bericht steht, daß die Fotos für eine einmalige Aktion sein sollten und Sie dafür 600€ erhalten hat.

Wenn jetzt die Firma vertragsbrüchig wurde, indem sie die Fotos doch noch weiter verwenden, steht Ihr doch wohl deutlich mehr Geld zu, oder?

Wenn ich mir ein Jahresupdate für mein Navi kaufe, bekomme ich ja auch nur Updates für ein Jahr und nicht mehr.
Kommentar ansehen Geschäft ist Geschäft   
 
+4 | -8
 
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22.01.2010 08:19 Uhr von Uli.H
Wenn sie die Rechte an dem Bild abgetreten hat - für egal wieviel Geld (wir kennen den Vertrag ja nicht), dann hat das seine Richtigkeit.
Möglicherweise bringt der Umstand, dass sie nun bekannt ist, durch diese Aktion, viel mehr. Wenn sie nicht dumm ist, macht sie daraus etwas (und nicht nur die Juristen reich).
Der Fotograf wurde mit Sicherheit auch nur pauschal bezahlt und kann nun auch nicht klagen, weil "mit seinen Bildern" vermeintlich gross Reibach gemacht wird.
Mein Tip: immer schön aufpassen was man unterschreibt.
Kommentar ansehen Aber genau das ist es ja   
 
+5 | -0
 
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22.01.2010 09:12 Uhr von Ich_bins_wieder
es kommt drauf an was im Vertrag steht; nur wir wissen es halt leider nicht und müssen uns auf die Quelle verlassen, dass das besagte einmalige Aktion sei. Dann ist es schon recht so, dass dagegen geklagt wird. Steht allerdings im Vertrag "wir machen damit was wir wollen" und der Boss der Agentur hat lediglich so beiläufig mal gesagt "Hey das kommt in München vor den Biergarten und das wars" hat sie keine guten Karten. Finde es interessant, dass hier manche Menschen gleich Geldgier schreien; sie hätten in diesem Fall Lizenzverträge gebrochen und Raubkopieren ist verboten!
Kommentar ansehen @ schon_wieder_du   
 
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22.01.2010 10:49 Uhr von GencOsman
Genau so denk ich auch. Da die Quelle nicht viel preis gibt können wir nur spekulieren was vertraglich Festgehalten ist.
Kommentar ansehen Vertag   
 
+2 | -0
 
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22.01.2010 12:41 Uhr von PatMcGuinness
Bevor hier alle reden über "Rechte abgetreten" etc, sollte man sich mal informieren wie es sich mit Nutzungsrechten/Bezahlung von Bildern, Sprechergagen usw und deren Laufzeiten sowie Anwendungsgebieten verhäten...
Wenn z.B. Fotos für ein Poster gemacht werden heißt das nicht automatisch dass diese auch für einen Flyer benutzt werden dürfen etc.

Wie einige schon geschrieben haben: es kommt imemr auf den EInzelfall an, daher erübrigen sich sämtliche Spekulationen
;)

[ nachträglich editiert von PatMcGuinness ]
Kommentar ansehen Es gab keinen VERTRAG   
 
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22.01.2010 14:19 Uhr von GigShadow
Kommentar ansehen Subsidycode..   
 
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22.01.2010 14:53 Uhr von MaoD
hat vollkommen Recht.Sie hat die Bilder scheinbar für 600 Euro verkauft und soll sich nun damit zufiedengeben.Diese Geldgier ist doch abartig!
Kommentar ansehen Es geht nicht nur darum   
 
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22.01.2010 15:58 Uhr von supermeier
für welchen Zweck (z.B.Plakat oder Flyer) die Fotos freigegeben wurden, es gibt auch noch die Untersacheidung ob es nur Regional (Plakat) , Europaweit(Fernsehen) oder Weltweit(Web) genutzt werden darf, auch zeitliche Beschränkungen und die Anzahl der Verwendung spielen eine Rolle, insbesondere bei der Bezahlung.

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