Urteil: Kosten für Geschäfts- und Privatreise teilweise von der Steuer absetzbar
Bislang galt das Prinzip, dass die Flugkosten bei einer Reise, die sowohl geschäftlichen als auch privaten Zwecken diente, nicht von der Steuer abgesetzt werden konnten.
Der Bundesfinanzhof hat jetzt jedoch entschieden, dass die Flugkosten anteilig von der Steuer als Werbungskosten abgesetzt werden dürfen.
Auf diese Weise erhielt ein Controller ca. 1.828 Euro einer insgesamt 3.200 Euro teuren Flugreise nach Las Vegas zurück, da er während seiner sieben Tage in der Stadt an vier Tagen eine Messe besuchte.