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02.01.10 12:28 Uhr
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NRW: Mobilitätsgarantie im Nahverkehr

Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen eine einheitliche Regelung für Verspätungen im Nahverkehr getroffen. Die Regelung umfasst die neun Verkehrsverbünde und -betriebe des Bundeslandes.

Das Prinzip ist Folgendes: Kommt ein Verkehrsmittel 20 Minuten zu spät, kann auf eine Alternative umgestiegen werden. Dabei werden Taxikosten bis 20 Euro übernommen, für die übrigen Verkehrsmittel wird der volle Preis gezahlt. Die Kunden gehen dabei in Vorleistung.

Die Erstattung erfolgt per Antrag an das Unternehmen, das die Verspätung verursacht hat. Ausfallgründe wie Streiks, Unwettern, Naturgewalten oder Bombendrohungen sind von der Gewährleistung ausgenommen.


WebReporter: Prinzeßchen
Rubrik:   Brennpunkte / Schlagzeilen
Schlagworte: Nordrhein-Westfalen, Mobil, Verspätung, Nahverkehr, Erstattung
Quelle: www.rp-online.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Finde ich eine super Regelung - bis auf die Antragsstellung. Warum nicht einfach mit dem ursprünglich gekauften Fahrschein das alternative Verkehrsmittel benutzen dürfen? Wobei dies nur funktionieren würde wenn sich alles die Waage halten würde - in Berlin wäre das im Umfeld S-Bahn sicherlich lustig derzeit ;)
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02.01.2010 14:34 Uhr von kozzah.
Als ein Bus 25 Minuten zu spät dran war, habe ich einmal die Hotline des Verkerhrsbetriebes angerufen und gefragt, was es denn mit der Mobilitätsgarantie auf sich habe.

Ich habe dann erfahren, dass Taxikosten tatsächlich erstattet werden, wenn - ja, wenn - ICH denn NACHWEISEN kann, dass der Verkehrsbetrieb SELBST SCHULD an der Verspätung war.

Mein Einwand, das es für mich schwierig bis unmöglich sein dürfte, so etwas jemals nachzuweisen, konnte der Telefonist nicht wiedersprechen. Ich habe ihn dann "ganz unter uns" gefragt, ob er bei diesem Glücksspiel mitmachen würde - was er verneinte.


Kurz gesagt: Mobilitätsgarantie ist eine Verarschung ohnegleichen.

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