NRW: Mobilitätsgarantie im Nahverkehr
Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen eine einheitliche Regelung für Verspätungen im Nahverkehr getroffen. Die Regelung umfasst die neun Verkehrsverbünde und -betriebe des Bundeslandes.
Das Prinzip ist Folgendes: Kommt ein Verkehrsmittel 20 Minuten zu spät, kann auf eine Alternative umgestiegen werden. Dabei werden Taxikosten bis 20 Euro übernommen, für die übrigen Verkehrsmittel wird der volle Preis gezahlt. Die Kunden gehen dabei in Vorleistung.
Die Erstattung erfolgt per Antrag an das Unternehmen, das die Verspätung verursacht hat. Ausfallgründe wie Streiks, Unwettern, Naturgewalten oder Bombendrohungen sind von der Gewährleistung ausgenommen.