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25.12.09 14:16 Uhr
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Abmahnung für Penny wegen unlauterer Werbung für Apple iTunes-Gutscheine

Wie kürzlich bekannt wurde, hat die Firma M&M:Trading den Discounter Penny wegen irreführender Werbung hinsichtlich iTunes-Gutscheinen abgemahnt.

Der Discounter soll in einer Werbung Apples Gutscheinkarten mit der Überschrift "exklusiv bei Penny" beworben haben, obwohl nach Ausführungen von M&M:Trading zahlreiche Unternehmen die Gutscheinkarten vertreiben würden.

Bei "M&M:Trading" handelt es sich um die Betreiberfirma des mStores.


WebReporter: flown
Rubrik:   Wirtschaft / Firmennews
Schlagworte: Apple, Werbung, iTunes, Gutschein, Abmahnung, Penny
Quelle: www.maximal-reich.de
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6 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Bei Penny....   
 
+8 | -26
 
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25.12.2009 14:45 Uhr von Steuerfluechtling
Kommentar ansehen was ist schon eine Abmahnung...   
 
+3 | -0
 
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25.12.2009 22:12 Uhr von dr.b
...zu dem Penny als "exklusiv" sein Angebot 2*15€ für 20€ bezeichnete....so gesehen, hätte M&M das auch so anbieten müssen, um erfolgreich abmahnen zu können.
Kommentar ansehen Bei M&M haben wir bestimmt schon   
 
+7 | -3
 
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25.12.2009 22:46 Uhr von Philippba
10.000 EUR für Apple Computer ausgeben. Ab heute kaufen wir da nicht mehr ein. Wir wollen keine Abmahner unterstützen! Es gibt auch andere Läden!
Kommentar ansehen aha ....   
 
+1 | -0
 
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25.12.2009 23:41 Uhr von greendude
... "über mich"-seite geändert ....

" *** Nach Übernahme des Blogs wird die Seite derzeit überarbeitet *** "

keine "informativen texte zu versicherungen" mehr :-)
Kommentar ansehen ...   
 
+0 | -5
 
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26.12.2009 00:22 Uhr von WTMReaper
wer musik noch kauft ist selbst schuld...
es lebe der youtube mp3 converter!

außer es geht um kostenpflichtige apps ;-)

[ nachträglich editiert von WTMReaper ]
Kommentar ansehen Bessere Quelle   
 
+2 | -0
 
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26.12.2009 13:22 Uhr von Kooljo
Bessere Quelle:
http://www.crn.de/...

Obwohl auch dort nicht steht, warum denn Penny der Ansicht ist die iTunes-Gutscheine exklusiv zu vertreiben.
Penny kann ja auch Recht haben, eine Abmahnung muss nicht immer gerechtfertigt sein.

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