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17.12.09 16:27 Uhr
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USA: Anklage wegen 53 ausgeliehenen DVDs

Eine Frau aus Iowa City wurde wegen Diebstahls angeklagt. Sie hatte angeblich 53 DVDs ausgeliehen, jedoch nicht in die öffentliche Bibliothek zurückgebracht.

Nach Auskunft der Polizei hat eine Bibliotheks-Mitarbeiterin ein Schreiben an die Frau geschickt, mit dem Hinweis, dass die entliehenen DVDs "längst überfällig" seien.

Laut Strafgericht ist es Diebstahl, wenn man nach eindeutigen Hinweisen seine ausgeliehenen Medien nicht zurückbringt. Die 53 DVDs besitzen einen Wert in Höhe von 1.360 US-Dollar.


WebReporter: Zaubertrank
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Gericht, DVD, Diebstahl, Anklage, Bibliothek, Ausleihe
Quelle: www.kcrg.com
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13 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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+8 | -60
 
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17.12.2009 16:48 Uhr von AdiSimpson
Kommentar ansehen nicht Diebstahl   
 
+22 | -3
 
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17.12.2009 16:56 Uhr von schwob01
Unterschlagung würde ich das nennen, bin aber kein Jurist und werd mich net diesbezüglich weiterbilden nur um die News besser bewerten zu können

SIEG der Faulheit über den Verstand!
Kommentar ansehen Irgendwas stimmt hier nicht…   
 
+17 | -3
 
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17.12.2009 16:59 Uhr von ihr-seid-laecherlich
25$ pro DVD?!
Das ist in etwa der Durchschnittswert von diesen 53 DVDs.
Kommentar ansehen Mathematisch gesehen ja...   
 
+3 | -3
 
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17.12.2009 17:13 Uhr von Terminator02
Aber wenn dem so wäre, dann müssten die DVD´s grade erst den Releasetag erlebt haben. Sonst ist das ja der reinste Wucherladen.


Aber als Diebstahl würd ich das aber auch nicht bezeichnen. Ich würde mich da der Meinung von schwobi01 anschließen.

[ nachträglich editiert von Terminator02 ]
Kommentar ansehen 25$ pro DVD   
 
+14 | -0
 
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17.12.2009 17:33 Uhr von HisDudeness
ist realistisch, ja sogar günstig, FALLS die entliehenen DVDs für den Verleih freigegeben waren. Solche DVDs kosten oft 35$/€ und mehr.

Falls nicht, entspricht der Einkaufspreis wohl der UVP zum Releasetag.
Kommentar ansehen Ausleih-DVDs   
 
+8 | -0
 
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17.12.2009 17:33 Uhr von siyman
Was glaubt ihr, warum auf euren DVDs überall "nicht für den Verleih, nicht zum Wiederverkauf" draufsteht? Entsprechende Datenträger werden anders lizenziert und entsprechend entwertet.
Kommentar ansehen Verleihversionen sind teurer   
 
+5 | -0
 
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17.12.2009 17:54 Uhr von drz2k
da wundert eher der niedrige preis dann ..
Kommentar ansehen Sorry aber   
 
+4 | -2
 
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17.12.2009 18:06 Uhr von ika
da versteh ich eine Strafe völlig!
Kommentar ansehen Das liegt daran...   
 
+2 | -1
 
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17.12.2009 18:09 Uhr von Lawelyan
... das man einmal die Lizenz kauft und dann noch jeden Datenträger.

Oder glaubt ihr, wenn so eine Verleibude da eine ganze Wand voll hat, das sie 40 mal den gleichen Preis bezahlen ? ;)
Kommentar ansehen ?   
 
+6 | -2
 
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17.12.2009 18:14 Uhr von Allmightyrandom
Die Anklage gab es nicht wegen des Ausleihens, sondern wegen des nicht zurückbringens...

Reisserische Überschrift, die leider falsch ist...
Kommentar ansehen 1360 Dollar sind schon korrekt ...   
 
+2 | -0
 
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17.12.2009 21:15 Uhr von ThomasHambrecht
... die Bibliothek muss die DVDs ja neu beschaffen und kann diese schlecht in Tauschbörsen besorgen. Das würde ja ewig dauern. Dann entsteht dadurch auch Arbeitszeit, für welche die Angestellte normalerweise nicht dort eingestellt ist. Ich denke da reicht ein Arbeitstag kaum aus.
Bei deutschen Bibliotheken hat man deshalb immer die Möglichkeit das kaputte Buch oder die verlorene CD selbst zu besorgen - dann weiss man aber auch wieviel Zeit das gekostet hat.
Kommentar ansehen @ schwob   
 
+1 | -1
 
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18.12.2009 10:06 Uhr von Dark_Itachi
Prinzipiell hast Du recht --> In einem solchen Fall wäre es in Deutschland eine Unterschlagung bzw. vielleicht auch eine Veruntreuung (qualifizierte Unterschlagung) oder aber strafrechtlich gar nicht bedenklich, weil sich die Frau nur in Rückgabeverzug befindet. Das dürfte einer dieser Randgruppen-Fälle sein, wo man nicht genau sagen kann, was Sache ist. Fakt ist: In Deutschland wäre das niemals ein Diebstahl.

Und hier kommt das Problem: Deutschland arbeitet nach dem Civil-Law-System mit Gesetzbüchern und Rechtsnormen, während die USA als Common-Law-System völlig ohne Rechtsnormen oder Gesetzbücher (wenn man von der Verfassung absieht) auskommt und daher nur anhand von früheren Gerichtsurteilen ein Urteil entschieden wird.
Wenn ein Supreme Court in den USA also mal meinte, die Rückgabe von ausgeliehenen Bibliothekszubehör sei Diebstahl, dann wird das wie ein Gesetz gehandhabt und die Frau wird rechtmäßig wegen Diebstahl angeklagt.

PS: Ich bin ganz froh darüber in einem Civil-Law-System zu leben.
Kommentar ansehen Haha, Eigentor @ nudeldicke   
 
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24.12.2009 01:56 Uhr von sonshice
Lerne bitte erstmal die wesentlich einfacher zu erlernende Rechtschreibung.

den = denn

Zur News: Da kommt sie aber noch sehr günstig bei weg, ich musste damals für eine einzige VHS-Cassette 300 DM zahlen (wenn ich den Angestellten in der Videothek nicht gekannt hätte. Es war aber auch so teuer genug.)

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