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07.12.09 20:23 Uhr
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Weihnachtsgeschenke im Beruf: Was darf ich annehmen, was nicht?

Rechtlich klingt es eigentlich ganz einfach, denn wer sich laut Strafgesetzbuch bestechen lässt, der macht sich strafbar.

Zum Leidwesen vieler ist jedoch in dem entsprechenden Paragrafen nicht geregelt, ab wann Geschenke als Bestechung gelten.

Ein Kalender oder ein Weihnachtsmann aus Schokolade gelten wahrscheinlich nicht als Bestechung, eine teure Eintrittskarte sollte aber stutzig machen.


WebReporter: havelmaz
Rubrik:   Wirtschaft / Arbeitsmarkt
Schlagworte: Firma, Beruf, Geschenk, Bestechung, Weihnachtsgeschenk
Quelle: www.maerkischeallgemeine.de
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9 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen ???   
 
+12 | -1
 
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07.12.2009 20:43 Uhr von Josch93
Dann gelten Trinkgelder, wenn man als Kellner arbeitet auch schon als Bestechung? O.o
Kommentar ansehen bestechung??   
 
+2 | -4
 
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07.12.2009 20:45 Uhr von DarkDome
wofür denn?? is mein weihnachtsgeld also bestechung??

was bring ich denn als gegenleistung?? wenn mich jemand besticht, das der firma schadet, muss ich ja eine gegenleistung bringen die sich gegen den konzern richtet, was es ja wohl kaum tut wenn mir übertriebenes beispiel: ein auto geschenkt wird!! dann arbeite ich ja wohl nur noch besser und schnelelr als bisher aber ich schade dem konzern ja nicht...ergo is das doch keine bestechung
Kommentar ansehen Was keiner...   
 
+14 | -1
 
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07.12.2009 20:59 Uhr von BastB
weiß, macht niemanden heiß! Von daher, einfach Klappe halten und alles einkassieren, was man bekommt.
Kommentar ansehen Git dieser   
 
+12 | -3
 
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07.12.2009 20:59 Uhr von Klassenfeind
Bestechungsparagraph auch für Politiker /Parteien ?????
Kommentar ansehen bei Politikern   
 
+9 | -1
 
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07.12.2009 21:33 Uhr von auRiuM
da sieht das anders aus. Alle Parteispenden sind natürlich ohne Hintergedanken.
Kommentar ansehen Unter guten   
 
+2 | -0
 
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07.12.2009 22:31 Uhr von Floppy77
geschäftlichen Beziehungen sind Geschenke gang und gäbe.

Es sind aber auch schon welche auf die Fresse gefallen, wenn sie sich vor der Vergabe eines Auftrags beim potenziellen Auftraggeber groß zu einem Törn auf der Yacht oder einem schönen Aufenthalt im Ausland haben einladen lassen.^^
Kommentar ansehen ...   
 
+0 | -0
 
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08.12.2009 06:25 Uhr von Nadir
Wie sieht es mit Viagra aus als Present? :*P
Kommentar ansehen Bei uns in der Firma   
 
+0 | -0
 
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08.12.2009 10:02 Uhr von John2k
ist nahezu alles was über den Wert eines Kugelschreibers hinausgeht schon fast Bestechung. Nur ob es in den höchsten Instanzen auch so ist, weiß keiner.
Kommentar ansehen Stand früher auch in meinem Arbeitsvertrag ...   
 
+0 | -0
 
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10.12.2009 19:28 Uhr von ThomasHambrecht
... Geld in jeder Form, individuelle Sachgeschenke, Einladungen usw. sind ausdrücklich verboten. Ausdrücklich erlaubt waren nur Blumen und Kalender. Macht vor allem dann Sinn, wenn die Gefahr besteht, dass Fremdfirmen versuchen Mitarbeiter, denen sie Angebote unterbreiten, freundlich zu stimmen.

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