Urteil: Ungerechtfertigter Gewahrsam bei der Polizei Grund für Schmerzensgeld
Wie das Bundesverfassungsgericht am heutigen Mittwoch in einem Beschluss feststellte, haben Menschen die ungerechtfertigt in Gewahrsam genommen werden ein Schmerzensgeld verdient.
Grund der Diskussion war, dass zwei angebliche Demonstranten eine Verfassungsbeschwerde eingereicht haben, da sie bei einer Demo gegen den Castor Transport ungerecht in Gewahrsam genommen worden sind.
Aber die beiden Kläger waren jedoch fast drei Kilometer entfernt und wollten sich das Ganze nur anschauen als die Polizei kam und sie verhaftete.