Türkischer Staatsbürger erhält Schadenersatz von der Schweiz
Der heute 51-jährige türkische Staatsbürger war Mitglied einer verbotenen kommunistischen Vereinigung. In der Türkei werden ihm drei Tötungsdelikte vorgeworfen. Obwohl gegen ihn ein internationaler Haftbefehl vorlag, haben ihn Italien und die Schweiz nicht ausgeliefert.
In der Schweiz erhielt er Asyl. Da außerhalb der Schweiz gegen ihn weiterhin ein Haftbefehl bestand und er nicht von der Asylbehörde auf den Haftbefehl aufmerksam gemacht wurde, hat man ihn an der Grenze nach Deutschland festgenommen und in U-Haft genommen.
Ein Gericht verurteilte nun die Schweiz zu 150.000 Franken Entschädigung, da er 261 Tage in U-Haft war. Das Gericht war der Meinung, die Behörde hätte ihn ausdrücklich auf das fortbestehen des Haftbefehls aufmerksam machen müssen.