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24.11.09 16:19 Uhr
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Anfrage, ob Domain augsburgr.de erlaubt sei, kostete Blogger 1.890 Euro

Drei junge Leute in Augsburg wollten über eine registrierte Domain mit dem Namen augsburgr.de bloggen und fragten in ihrer Heimatstadt an, ob diese damit einverstanden sei. Der Initiator der Registrierung, ein 25-Jähriger, erhielt daraufhin eine Rechnung der Stadt über 1.890 Euro.

Die Stadt Augsburg sehe sich durch diese Domain einer Verletzung ihres Namensrechts ausgesetzt. Wie der zuständige Rechtsanwalt des Oberbürgermeisters der Stadt auf Anfrage mitteilte, habe der Blogger-Initiator vorher nicht um Erlaubnis gefragt.

Dass durch diesen Schnellschuss der Stadt dem Blogger hohe Anwaltskosten entstanden sind, sieht der Jurist als "angemessen" an. Und dies, obwohl es zuvor zu keiner Rückfrage per E-Mail kam. Zudem ist der angesetzte Streitwert von 50.000 Euro vertretbar und überaus "moderat", meinte der Jurist.


WebReporter: Luckybull
Rubrik:   Brennpunkte / Alles
Schlagworte: Euro, Stadt, Kosten, Strafe, Anwalt, Domain, Blog, Abmahnung, Registrierung
Quelle: www.spiegel.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
+155 | -7
 
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Finde schon, dass dieses Verhalten der Stadt unmöglich und überreagierend zu bewerten ist. Man hätte doch von der Stadt aus mal bei dem Blogger rückfragen können, bevor man gleich dem städtischen "Rechtsverdreher" sofort eine Einnahme zuschanzt...
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60 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Hä?   
 
+83 | -47
 
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24.11.2009 16:28 Uhr von Noseman
Ohne die Quele zu lesen ist die News unverständlich, weil aus ihr nicht hervorgeht, dass die Registrierung bereits vollzogen war, als die Blogger bei der Kkommune - also nachträglich - nachfragten.

So denkt man beim Lesen zunächst mmal, wie es denn sein kann dass man für eine blosse Nachfrage ("darf ich das mal machen") löhnen muss. SO eine Frage kann man ja auch ohne Juristen verhandeln, wenn man gutwillig ist.


Hier geht es aber nicht um "darf ich das mal machen", sondern um "ist das, was ich bereits gemacht habe, rechtlich ok?".

Tja, und bei sowas ist die stadt dann natürlich auf fachlichen Beistand angeweisen.

Selbst schuld, die drei Idioten.
Erst fragen, dann (los) schiessen; nicht umgekehrt.
Kommentar ansehen der Staat kämpft gegen den Bürger   
 
+115 | -23
 
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24.11.2009 16:29 Uhr von kobold2001
Wann schlägt der Bürger zurück
Kommentar ansehen @ Noseman, das ist eben   
 
+15 | -6
 
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24.11.2009 16:38 Uhr von LuckyBull
die Frage, die aus dem Original nicht so ganz geklärt hervor geht.
Hat der Blogger gleich die Domain beantragt und zugeteilt bekommen und dann erst um Erlaubnis bei der Stadt nachgefragt?
Oder ist das Gegenteil passiert.
Eigentlich sollte doch so etwas m.M. nach erlaubt sein, wenn jemand die Domain durch ein Hinzufügen eines Buchstaben, wie hier das "r" nach Augsburg, leicht abgeändert hat...

[ nachträglich editiert von LuckyBull ]
Kommentar ansehen Naja   
 
+11 | -2
 
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24.11.2009 16:42 Uhr von ricola72
also ich würde es auf einen Prozess drauf ankommen lassen. Die Stadt heißt zwar Augsburg, aber der blog sollte doch unter Augsburgr laufen. Und wie ist es wenn ich mit Nachnamen Augsbur heise, darf ich meine Seite dann nicht Augsburg.com o.ä nennen.

Ich weis leider nicht, was unsere Gerichte dazu sagen, bei Markennamen sind die ja pingelich.
Kommentar ansehen hm..   
 
+15 | -0
 
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24.11.2009 16:44 Uhr von CurseD
Moment, dass "r" hat im Internet aber noch eine weitergehende Bedeutung; "er" abgekürzt, also eigentlich http://www.augsburger.de, schlicht der Bewohner der Stadt.
Kommentar ansehen ..........   
 
+31 | -1
 
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24.11.2009 16:46 Uhr von Dracultepes
Augsburg gesellt sich also zu Jacko und Jack Wolfskin. Naja dann ist Augsburg eben gestorben.

Ich hoffe das wird genauso hohe Wellen schlagen, auf das sie zurückrudern.

@Noseman
Tja, Kanonen und Spatzen
Kommentar ansehen @Luckybull   
 
+7 | -2
 
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24.11.2009 16:46 Uhr von Noseman
Aus der Quelle:
-----------
Man habe völlig korrekt gehandelt, erklärte der Jurist Joachim Pfeilsticker vom Oberbürgermeister-Referat der "Augsburger Allgemeinen". Seine Argumentation: "Er hat uns mit seiner E-Mail Anfang Oktober nicht um Erlaubnis gefragt, sondern uns in Kenntnis gesetzt, als er die Rechtsverletzung bereits begangen hatte."
----------

Laut des Juristen war die Domain also somit bereits registriert.

Er könnte natürlich lügen, aber sowas ist ja nun leicht nachprüfbar; was hätte er und Augsburg also davon? Daher gehe ich davon aus, dass das stimmt.
Kommentar ansehen Bei einem Streitwert   
 
+21 | -0
 
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24.11.2009 16:48 Uhr von Jolly.Roger
von 50.000 € und den Kosten für die Einstweilige von 1890 € wird das wohl keiner rausfinden wollen....

Es ist meiner Meinung nach eine Frechheit.
Sind die Namensrechte der Stadt etwa auch durch die Domain "augsburger-allgemeine.de" verletzt?

Gut, der Fall ist nicht ganz so, wie aus der News abzuleiten, er hat die Domain erst registriert und dann angefragt bzw. die Stadt in Kenntnis gesetzt. Trotzdem finde ich es mehr als abwegig, dass hier irgendwelche Namensrechte verletzt werden.

Noch dämlicher ist es, hier gleich den Anwalt los zu hetzen...
Kommentar ansehen Moralisch gesehen   
 
+6 | -16
 
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24.11.2009 16:53 Uhr von Noseman
Kommentar ansehen sauerei   
 
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24.11.2009 16:59 Uhr von Sp4wN
jede frei domain sollte jederzeit von jedem frei registriert werden dürfen!



die stadt hats nicht getan, also pech gehabt!

dass man dadurch sogar noch anwaltskosten aufgebrummt bekommt finde ich eine absolute frechheit. man sieht mal wieder in was fuer einem bürokratisch tollen land wir leben.

augsburg ich mochte dich noch nie leiden!
Kommentar ansehen @nosemann. außerdem   
 
+7 | -0
 
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24.11.2009 17:01 Uhr von LuckyBull
ist der letzte Satz in dem Artikel vielsagend:

"Eine Anfrage von SPIEGEL ONLINE beim Oberbürgermeister-Referat der Stadt Augsburg wurde bis zur Veröffentlichung dieses Artikels nicht beantwortet."

Ob nun die Presse hier etwas zu vorschnell in die Medien bringt, oder ob die Stadt Augsburg überreagiert hat, wir werden sehen.
Ich denke, letzteres ist eingetreten...
Kommentar ansehen wieso   
 
+12 | -1
 
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24.11.2009 17:22 Uhr von antiSith
sollte es verboten sein eine domain anzumelden

SOLANGE die sich die domain nicht gesichert haben sehe ich da nichts gegen
Kommentar ansehen tja, das tolle deutsche Markenrecht   
 
+8 | -1
 
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24.11.2009 17:28 Uhr von tafkad
Da ich mit jemandem zusammen mal innerhaber einer Domain war, welche eine Namensähnlichkeit mit einer Medienmesse hatte aber für ewas anderes gedacht war, hab ich auch schon so nette Anwaltsspielchen mitmachen müssen. Zumal wir dem Messe Unternehmen angeboten haben die Domain nachträglich die Domain dann abzukaufen. Das wollten Sie nicht, das einzige was die wollten schnell einfach Kohle scheffeln. Nun hat ein nichtdeutscher die Domain und der lässt schön Inhalt auf der Seite laufen und hat keine Probleme. So sieht leider die Wahrheit in diesem Land aus.
Kommentar ansehen @tafkad   
 
+0 | -8
 
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24.11.2009 17:37 Uhr von Noseman
Absolut richtig.

"So sieht leider die Wahrheit in diesem Land aus. "

Nur ist das ein Fehler, den letztlich der Gesetzgeber zu verantworten hat (also der Bundestag).

Und nicht die Stadt Augsburg; die hatte mE deswegen gar keine andere Wahl als so zu handeln, wie sie es tat. In diesem Punkt fühle ich mich mißverstanden von einigen Vorpostern und vom Autoren.
Kommentar ansehen Sind nicht   
 
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24.11.2009 17:46 Uhr von supermeier
einzig Domains verboten, die a) ein KFZ-Zeichen darstellen und ) den Eigennamen einer Stadt alleine führen.

Alos köln.de nicht erlaubt, wogegen schneider-Köln.de erlaubt sein müsste.
Ich würde es auf jeden Fall darauf ankommen lassen, denn der Augsburgr ist nicht die Stadt Augsburg.
Kommentar ansehen Lol   
 
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24.11.2009 17:59 Uhr von ToBeDe
Sprich wenn ich mir die Domain warburgr registriere kann ich von der Stadt verklagt werden weil die ein Namenrecht haben auf die Domain oO

Fail -.-
Kommentar ansehen Die Stadt hätte   
 
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24.11.2009 18:06 Uhr von Floppy77
sich eher über kostenlose Werbung freuen sollen, dieses Abmahntheater bewirkt wohl eher gegenteiliges.

Dann müssten aber auch Tageszeitungen abgemahnt werden, wie Augsburger Allgemeine.
Kommentar ansehen hmm..   
 
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24.11.2009 18:14 Uhr von sarazene
..Domain liegt bei Hetzner, Inhaber ist seit (heute?) der Anwalt..
m.E. wollten die von der Stadt schnell die Domain haben, nachdem sie wussten da will einer was machen. Die Kosten derselben tragen einfach mal die drei "Opfer". Kaufmännisch gesehen ja irgendwie ein schlauer Zug...Bürgernah ist des nicht! Wenns um den Inhalt gegangen wäre hätte die bei Rufschädigung noch immer Abmahnen können

Wer lässt es bei solchen Kosten denn schon gerne auf einen Prozess ankommen?!? Vor allem ist der Ausgang da mehr als ungewiss.
Kommentar ansehen konkret hiess es   
 
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24.11.2009 18:26 Uhr von U.R.Wankers
in der Quelle:
"Er registrierte die Domain, Augsburgr.de, fragte um Erlaubnis und soll nun die Anwaltskosten für die Abmahnung zahlen, die ihm die Stadt als Antwort schickte."

Vermutlich stehen die Chancen gut, die Klage abschmettern zu können, da die Stadt nicht versucht hat sich zunächst aussergerichtlich zu einigen. So sieht es schwer nach reiner Geldschneiderei aus.
Kommentar ansehen Versteh ich nicht   
 
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24.11.2009 18:35 Uhr von rezesion
ähm
muss nicht die stadt dann bezahlen wenn die die domain haben will , die sich schon jemand anderes registriert hat ?

[ nachträglich editiert von rezesion ]
Kommentar ansehen ARGHH   
 
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24.11.2009 18:56 Uhr von olli58
Da wird freundlich nachgefragt ob das rechtens ist und dann sowas.
Ein einfacher Brief vom Anwalt, indem er erklärt das ihr Vorhaben nicht rechtens ist, hätte doch wohl auch ausgereicht.
Aber nein, raff raff raff.
Da frag ich mich doch, ob die Autos, welche in Hamburg und Berlin gebrannt haben, nicht solchen Anwälten gehörten.
Denkbar wärs.
Kommentar ansehen Ich sehe keine Rechte-Verletzung ...   
 
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24.11.2009 19:27 Uhr von ThomasHambrecht
... Namen von Städten sind in Deutschland geschützt. "augsburgr" ist nicht der Name der Stadt Augsburg. Dafür hat sich die Stadt Augsburg aber einen Streitwert von 50.000 Euro vor dem Landesgericht ausgesucht.
Einfach nicht bezahlen - dann muss die Stadt Augsburg vor Gericht und dort klären lassen ob dies rechtens ist. Erst wenn der Richter hier ssieht, dass die Stadt Augsburg im Recht ist (was ich nicht glaube) muss auch das Honorar von 1890 Euro bezahlt werden. Verliert die Stadt Augsburg, ist auch das Honorar hinfällig - zahlt dann die Stadt selbst.
Für die Jungs ein bisschen blöd ist nur, dass sie vor dem Landesgericht zwingend einen Anwalt brauchen und sich nicht selbst verteidigen dürfen.
Sie müssten es also darauf anlegen ob die Stadt die Klage wirklich durchzieht. Wenn die Stadt einen Rückzieher macht sind die 1890 Euro ebenfalls hinfällig und die Stadt muss den Anwalt selbst bezahlen.

[ nachträglich editiert von ThomasHambrecht ]
Kommentar ansehen Ich   
 
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24.11.2009 19:40 Uhr von megaakx
könnte mir vorstellen, das es in Deutschland Personen gibt, die gegen diese Anwälte auch "moderate" und "angemessene" Methoden haben, mal so distanziert wie möglich ausgedrückt.
Kommentar ansehen wie lächerlich   
 
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24.11.2009 19:44 Uhr von rLoBi
also ob jedem das geld vom himmel fällt. bürokraten können echt nichts menschlich lösen!
Kommentar ansehen Seltsam...   
 
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24.11.2009 20:05 Uhr von mutschy
... die Stadt Suhl hat die de-Domain an Familie Suhl abgeben müssen, dagegen geklagt u verloren. So weit kanns also mitm Namensrecht für Städte nich her sein :D

@Stadt Augsburg:
SCHÄMT EUCH!!!

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