Schlamperei: Falsche Diagnose führte zur Brustamputation
Obwohl eine 34-jährige Frau völlig gesund war, erhielt sie, aufgrund einer Verwechslung von Gewebeproben, die Diagnose Brustkrebs. Daraufhin wurde ihr eine Brust abgenommen.
Auch drei Jahre später gibt es immer noch keine Lösung im Rechtsstreit zwischen der Geschädigten, der Uniklinik Tübingen und dem Krankenhaus Böblingen. Das Gesetz sieht vor, dass die Patientin beweisen muss, wer für die Verwechslung verantwortlich ist, ansonsten erhält sie keine Entschädigung.
Mittlerweile hat die junge Frau sowohl an den Folgen des Behandlungsfehlers als auch an dem Rechtsstreit psychisch zu leiden. Eine Entschuldigung der Ärzte hat sie ebenfalls noch nicht erhalten.