Gerichtsurteil: Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge müssen der deutschen StVO entsprechen
Nimmt ein im Ausland zugelassenes Fahrzeug am deutschen Straßenverkehr teil, muss das Fahrzeug auch deutschen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.
So wurde der Fahrer eines finnischen Lkw zu einem Bußgeld verdonnert, weil die vorderen Scheiben entgegen der StVO über eine zusätzliche Tönungsfolie verfügten. Das Amtsgericht wies den Mann darauf hin, dass die Zulassung und Freigabe in Finnland keine Erlaubnis für Deutschland beinhalte.
Dass dadurch die Freiheit des Europäischen Warenverkehrs beeinträchtigt sei, müsse nach Ansicht der Richter hinter der Verkehrssicherheit zurückstehen.