Physiker Jan Hendrik Schön: Doktortitel wird nachträglich aberkannt
Jan Hendrik Schön galt als Genie im Bereich der Physik, doch die Universität Konstanz erkennt ihm nachträglich den erworbenen Doktortitel ab. Grund dafür sind Fälschungen, welche er in seiner späteren Laufbahn veröffentlichte.
Im baden-württembergischen Universitätsgesetz heißt es, dass ein Titel entzogen werden kann, "wenn sich der Inhaber durch sein späteres Verhalten der Führung des Grades als unwürdig erwiesen hat". Auf eben diese Passage beruft sich die Universität.
Bereits 2004 wurde Schön der Titel aberkannt, jedoch legte dieser Widerspruch ein und die Prüfung dauerte fünf Jahre. Gutachten mussten eingeholt werden und mit dem Entzug wurde auch juristisches Neuland betreten. Schön kann noch vor Gericht ziehen, um dort seinen Titel einzuklagen.