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22.10.09 17:49 Uhr
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Kurz-Domains: "First come - first served" gilt nicht für VW

Am Freitag startet um 9:00 Uhr die Registrierungsphase für die neuen Kurz-Domains in Deutschland, die aus Zahlen und/oder Buchstaben bestehen dürfen. Volkswagen allerdings wurde scheinbar bevorzugt.

Der Autohersteller, der mit seiner Klage gegen die Denic erst für die Verkaufsphase der neuen .de-Domains gesorgt hat, hat sich die Domain http://www.vw.de schon vor dem offiziellen Verkaufsstart gesichert. Zudem kann diese auch bereits genutzt werden.

Die Denic hatte die Chancengleichheit bei der Domainvergabe hervorgehoben und mit dem Slogan "First come - first served" geworben.


WebReporter: BastianF
Rubrik:   High Tech / Internet
Schlagworte: Verkauf, VW, Start, Domain, Registrierung
Quelle: www.barebonecenter.de
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24 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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+4 | -13
 
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22.10.2009 17:52 Uhr von kingoftf
vw.de funktioniert doch schon seit Ewigkeiten........

Das war doch keine bevorzugte Behandlung.
Kommentar ansehen @ kingoftf   
 
+5 | -0
 
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22.10.2009 17:55 Uhr von kit01
wie kommst du darauf ?
letzte Woche hab ich noch vw.de getestet, weil mir das nicht so klar war. Aber die Seite gab es nicht.

Du verwechselst es bestimmt mit der Deutschen Bahn, denn db.de gab es schon vorher... kp warum.

Weiß jemand ob ein normaler user sich auch problemlos ne seite sichern kann ?
Kommentar ansehen Finde ich...   
 
+10 | -20
 
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22.10.2009 18:02 Uhr von BastB
Kommentar ansehen @BastB   
 
+17 | -3
 
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22.10.2009 18:12 Uhr von Blackrain87
So ein Blödsinn, so eine Domain sichert sich bestimmt nicht Herr Volker Wlhelm aus Ödenhausen sondern irgendwer der damit Kohle machen will.
Kommentar ansehen @ Blackrain87   
 
+10 | -6
 
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22.10.2009 18:16 Uhr von BastB
Es ist nur ein Beispiel und wieso sollte sich keine Privatperson solch eine Adresse sichern? Schließlich ist ja ein Bezug zum eigenen Namen da.
Kommentar ansehen so ist das nunmal bei großkonzernen   
 
+3 | -2
 
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22.10.2009 18:39 Uhr von fortimbras
wenn die in der Politik schon vorzüge bekommen, ist es doch kein Wunder, dass die bei sowas auch bevorzugt werden.
Das Niedersachsengesetz zum Beispiel, war wohl ein wesentlicher Grund dafür, dass die VW Übernahme durch Porsche gescheitert ist und VW letzendlich Porsche schlucken konnte.
Kommentar ansehen Na und   
 
+2 | -1
 
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22.10.2009 18:40 Uhr von Armes_Deutschland
was soll da für ein Traffic aufkommen,wenn man da gar keine Seite auf der Domain hat?
Weil Der Privatmann hat die sich ja nur gesichert um sie dann ganz teuer wieder weiterzuverkaufen
Kommentar ansehen .   
 
+1 | -1
 
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22.10.2009 18:53 Uhr von PuerNoctis
Da sind dann auch Sachen hinüber wie

http://www.11880.de
oder
http://www.o2.de

:(
Kommentar ansehen Werden   
 
+6 | -3
 
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22.10.2009 18:59 Uhr von the-wayne
eh alles die Bots der Domaingrabber sich innerhalb von Sekunden sichern. Da wird kein Privatmensch zum Zug kommen.
Kommentar ansehen und dann auf der seite werbung schalten   
 
+6 | -0
 
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22.10.2009 19:10 Uhr von napster1989
und schon klingelt die kasse! :D
Kommentar ansehen info   
 
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22.10.2009 19:54 Uhr von eight.ball
Einschränkungen gibt es nur durch das Markenrecht. So darf zum Beispiel eine Privatperson nicht die Adresse vw.de besitzen. Der Autoproduzent Volkswagen, der diese Adresse für sich reservieren will, hatte durch ein Gerichtsverfahren zur Öffnung des Adressraums beigetragen. In etlichen anderen Ländern sind zweistellige Domain-Namen bereits seit längerem erlaubt.
Kommentar ansehen richtig so - punkt   
 
+4 | -4
 
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22.10.2009 20:05 Uhr von pigfukker
bla
Kommentar ansehen First come - First server...   
 
+2 | -0
 
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22.10.2009 20:19 Uhr von P3nnY
... gilt schon lange nicht mehr. Mit den richtigen Anwälten kann man sich sehr einfach seine Domain einklagen. Domaingrabbing kann man unterbinden.
Kommentar ansehen ...   
 
+5 | -2
 
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22.10.2009 21:09 Uhr von Perisecor
Es ist für die Allgemeinheit auch wichtiger, dass man Unternehmen schnell über db.de oder vw.de oder ähnliches erreicht, als die Private Homepage irgendeiner Person.
Kommentar ansehen Die globale   
 
+2 | -5
 
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22.10.2009 21:46 Uhr von Lightning Lord
Konzern-Elite ist halt gleicher als andere und wird bevorzugt. Nichts neues.
Kommentar ansehen ...   
 
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22.10.2009 22:02 Uhr von Martin83
Rechtlich gesehen stellt sich hier nicht die Frage, ob vw.de von einer Privatperson gebucht werden kann, da hier eindeutig ein Markenschutz vorhanden ist. Dies würde konkret bedeuten, dass Volkswagen diese Domain unter umständen ohnehin erhalten würde.

Probleme könnten hier nämlich sonst sehr schnell so aussehen, dass auf vw.de irreführende Inhalte veröffentlicht werden. Schließlich erwartet hier jeder, auf der offiziellen Homepage von Volkswagen zu sein.

So sind beispielsweise auch Domains wie http://www.bmw-automobile.de oder ähnliches nicht so einfach buchbar.



[ nachträglich editiert von Martin83 ]
Kommentar ansehen Ist doch   
 
+3 | -0
 
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22.10.2009 22:15 Uhr von Tuvok_
ganz logisch. VW hat den Streit vom Zaun gebrochen und laut Gericht gewonnen. Und um jeden weiteren problemen aus dem weg zu gehen hat die Denic VW die erklagte Domain zugeteilt. Denic ist aus dem problem raus VW glücklich jeder geht wieder seinen Weg... Thema durch.
Denic kann sich den restlichen 1 und 2 stelligen Domains
zuwenden.. das macht denen sicher schon genug stress...
Kommentar ansehen Wär ja auch krank...   
 
+2 | -0
 
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22.10.2009 23:04 Uhr von Elessar_CH
Wenn die erst nen Rechtsstreit gewinnen müssten, der bei denen Millionenkosten verursacht und nicht nur ihnen, sondern der allgemeinheit zu gute kommt und die Adresse, weswegen sie den Rechtsstreit überhaupt begannen, dann nicht bekommen.
Wie absurd wär das denn?
Dann gibts noch Typen die sagen, das ist ungerecht... Ihr spinnt doch...
Kommentar ansehen Türlich....   
 
+1 | -0
 
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22.10.2009 23:11 Uhr von CanTk
....gilt das nicht für VW !
Warum? Ganz simple, VW führte den Prozess gegen DENIC, so ist es der VW Konzern der es möglich gemacht, dass man zweistellige Domains bestellen kann, warum sollen sie also nicht gleich ihre Domain bekommen? Alles richtig so !


Und zu db.de etc, diese Domains waren schon registriert bevor die Regelung von Denic 1997 eingeführt wurde wie eine Domain auszusehen hat etc => deswegen gibts die schon seit jahren.

Schlecht recherchiert...
für mehr infos zu den Domains und so, vorallem auch die abzocke dabei, schaut mal auf http://www.ulf-theis.de der hat das recht gut aufgelistet :)
Kommentar ansehen ...   
 
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23.10.2009 11:14 Uhr von tafkad
> Rechtlich gesehen stellt sich hier nicht die Frage, ob vw.de von einer Privatperson gebucht werden kann, da hier eindeutig ein Markenschutz vorhanden ist

Aha, auf mein Buchstabenkürzel gibts also einen Markenschutz... Wieso gilt da bitte Großkonzern > als Bürger? Sorry, aber diese Gesetzgebung ist einfach nur schwachsinnig. Aber da die tollen Großkonzerne halt gut schmieren können werden weiterhin solche dummen Gesetze den Weg ins Land finden.
Kommentar ansehen @ tafkad   
 
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23.10.2009 16:59 Uhr von Perisecor
Ich wiederhole mich ja ungerne, aber:

"Es ist für die Allgemeinheit auch wichtiger, dass man Unternehmen schnell über db.de oder vw.de oder ähnliches erreicht, als die Private Homepage irgendeiner Person."

Das "warum" dürfte sich erübrigen. Wie viele Leute wollen bei der Deutschen Bahn täglich ein Ticket online buchen oder sich informieren? Und wie viele Leute wollen die schlecht gemachten Welpenbilder auf der grün-lila in ComicSans gehaltenen Frontpage-Internetseite von Dietmar Bastelhuber sehen?
Kommentar ansehen @kit01   
 
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24.10.2009 16:50 Uhr von BurnDaddy
http://www.db.de gabs deswegen schon, weil die Bahn ein staatliches Unternehmen ist und für staatliche Einrichtungen galten vorher schon Ausnahmen.
Kommentar ansehen db.de   
 
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24.10.2009 23:14 Uhr von chris ts
nach Angaben der denic gab es fünf Domains welche mit zwei Buchstaben geführt wurden. Diese wurden bereits recht früh registriert, vor der Einführung der bislang geltenden Richtlinien...
Kommentar ansehen @tafkad   
 
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25.10.2009 11:17 Uhr von jschling
wieviel Geld hast du denn die letzen Jahre in die Werbung für die Bezeichnung VW gesteckt ?
Ich bin dem Kapitalismus gegenüber sicherlich auch sehr kritisch, aber wenn du nun eine private Seite haben willst, dann doch nur, weil du als Trittbrettfahrer der Firma VW viele Zugriffe haben möchtest, ansonsten tuts für dich ja auch problemlos http://www.viktoria-wilhelmie.de
Daher ist es schon völlig im Sinne der Allgemeinheit/des Internetnutzers, beim Aufrufen von http://www.vw.de bei Volkswagen zu landen und nicht auf einer bl*den privaten meinHund-meinHaus-meinBoot Webseite. Die von dir geforderte Gleichbehandlung ohne Berücksichtigung von Markennamen würde nur dein persönliches Ego stärken, hätte für die breite Masse aber nur Nachteile.
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Das die Domain, für welche VW gegen die DENIC geklagt hat, mit dem Urteil dann auch direkt an VW geht, halte ich für rechtlich einwandfrei. Genauso korrekt ist es, dass aufgrund des Urteils die völlig sinnlose Restriktion von Domain-Namen, die letzten Endes nur auf einer Laune der DENIC-Mitarbeiter basiert und keinerlei rechtliche wie auch technische Grundlage hat, komplett aufgehoben wird.

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