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11.10.09 13:12 Uhr
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Hilfsbereiter Beifahrer half alkoholisiertem Fahrer - Beide Führerscheine weg

In Hagen (Nordrhein-Westfalen) fuhr ein 19-Jähriger alkoholisiert seinen Pkw. Doch er würgte den Motor öfters ab und ihm gelang es nicht mehr, den Wagen weiterzufahren.

Der gleichaltrige Beifahrer bot seine Hilfe an und saß am Steuer, als die Polizei ihnen entgegen kam. Bei der Kontrolle der Beamten stellte sich heraus, dass beide alkoholisiert waren.

Der Führerschein wurde beiden entzogen und sie mussten eine Blutprobe abgeben.


WebReporter: promises
Rubrik:   Brennpunkte / Delikte
Schlagworte: Fahrer, Führerschein, Kontrolle, Probe, Beifahrer, Fahrerlaubnis
Quelle: www.polizei-nrw.de
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19 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen hahahah   
 
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11.10.2009 13:40 Uhr von Aether
vollidioten
Kommentar ansehen warum beiden?   
 
+10 | -11
 
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11.10.2009 13:57 Uhr von nameless0815
ist doch nur der eine gefahren? oder war der ander so dof und hat gesagt das ers nicht auf die reihe bekommen hat?
Kommentar ansehen @nameless0815   
 
+10 | -7
 
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11.10.2009 14:26 Uhr von Seltsam
Er sass auf öffentlicher Straße am Steuer eines Kfzs


Alk hatte er.
Okay. Schein..ich küsse dich.

Das passt schon so,
Kommentar ansehen warum beiden?   
 
+4 | -3
 
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11.10.2009 15:08 Uhr von Tom111
@nameless0815, in Deutschland ist der Beifahrer ebenso betroffen wie der Fahrer, weil er zugelassen hat das dieser alkoholisiert fährt. §21 I Nr. 2 StVG ! Auch interessant § 27 StGB i.V.m. § 49 StGB; oder § 26 Strafgesetzbuch.....
Als Beifahrer kannst auch du deinen Führerschein verlieren, wenn der Fahrer keine gültige Fahrerlaubnis besitzt.
Das war schon immer so, nur bei den meisten Mitfahrern fehlt es offensichtlich ganz wo anders !

@nameless0815 mach dich bitte mit den deutschen Gesetzen vertraut bevor du von "Gefühlen" ausgehst !
Kommentar ansehen @ Judas II   
 
+3 | -0
 
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11.10.2009 17:13 Uhr von Tom111
im Grunde ja,... wenn sie wussten dass der Fahrer alkoholisiert war,...
aber "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" etc. du weißt ja !

§27 Abs. 1 StGB :
"Als Gehilfe wird bestraft, wer vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat."

Wie das Urteil ausfallen wird hängt dann von dem Richter, die höhe von der StVO ab !

Auf jeden Fall sollte man sich vorher Erkundigen bevor man mit einem fremden Fahrer mit fährt, ausgenommen sind natürlich solche , bei denen offensichtlich ist dass dieser einen Führerschein besitzt, z.B. Taxifahrer oder Busfahrer etc.

Also, steigst du in ein Auto und du weißt, der Fahrer hat keinen Führerschein, dann machst du dich strafbar, andererseits,wenn du das nicht weißt ... (siehe oben, "Unwissenheit...") !

Übrigens gilt in der Rechtsprechung ... es gibt kein JA oder NEIN, sondern immer nur ein JA ABER oder NEIN ABER !
Kommentar ansehen @Judas II   
 
+0 | -5
 
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11.10.2009 18:03 Uhr von Tom111
"dann hätte ja manche partyheimfahrt echt teuer/unangenehm werden können."

Schon alleine wegen dieser Aussage sollte man dich bestrafen !

Du spielst gerne mit deinem Leben !?

Ich sage nicht, dass ich nie alkoholisiert fahre, aber man sollte Grenzen setzen, und 0,3 ist schon i.O., ein Bier oder Wein zum Essen sollte bleiben.

Wer aber auf einer Party säuft bis zum umfallen, der hat hinterm Lenkrad nichts mehr zu suchen, wer dies auch noch zulässt, und evtl. auch noch nüchtern ist der sollte meines Erachtens sogar noch höher bestraft werden als der alkoholisierte Fahrer !
Kommentar ansehen hmm......   
 
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12.10.2009 09:23 Uhr von BalloS
Wenn ich volltrunken bin und ins Auto gesetzt werde (Beifahrersitz :D ), dann kann ich ja nicht kontrollieren, ob der Fahrer auch etwas getrunken hat.

Wenn nun also der erste Fahrer so betrunken war, dass er nicht einmal mehr das Auto in Bewegung bekommen hat, wozu der zweite Fahrer aber in der Lage war, denke ich nicht, dass der erste Fahrer noch beurteilen konnte ob sein Kollege fahrtüchtig war oder nicht.
Kommentar ansehen Ich wiederhole mich ja nur ungern aber,...   
 
+0 | -3
 
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12.10.2009 09:52 Uhr von Tom111
erst lesen ....

§27 Abs. 1 StGB :
"Als Gehilfe wird bestraft, wer ---vorsätzlich--- einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat."

Was ist Vorsatz und wann wird Vorsatz begangen .....

..."Wie das Urteil ausfallen wird hängt dann von dem Richter, die höhe von der StVO ab !"
Kommentar ansehen Die Zeiten ändern sich ...   
 
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12.10.2009 11:51 Uhr von ThomasHambrecht
... in den 80er haben wir noch vor der Polizeiwache das Auto geparkt, in der Disco (zu zweit) jeder 4 Weizen getrunken - und danach half uns die freundliche Polizei das streikende Auto anzulassen.
Ist wirklich passiert. Heute undenkbar.
Kommentar ansehen @Tom111   
 
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12.10.2009 12:02 Uhr von mondwolke
deine Aussagen sind vollkommen richtig, aber ich habe mal irgendwo gelesen, dass der Beifahrer,bzw die Mitfahrer nur dran sind, wenn sie nicht alkoholisiert sind. Weil wenn man selber was getrunken kriegt man das ja nicht unbedingt mit ob der Fahrer was getrunken hat. Wobei man das dann auch eher davon abhängig machen sollte wie stark alkoholisiert der Beifahrer ist. Wenn der nur 1-2 Bier getrunken hat sollte der das ja noch mitbekommen und falls er zusammen mit dem Fahrer getrunken haben sollte müsste er das ja erst recht wissen
Kommentar ansehen Der   
 
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12.10.2009 12:14 Uhr von Evermore
Schuss ging nach hinten los.

Achtung Satzspiel
Kommentar ansehen 11.10.2009 14:26 Uhr von Seltsam   
 
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12.10.2009 13:17 Uhr von gipsyne
Warum du hier viermal Minus bekamst, wissen wohl nur die "Spender" selbst.

Warum kann ich das nicht erkennen??

Hilfe!!

[ nachträglich editiert von gipsyne ]
Kommentar ansehen @gipsyne   
 
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12.10.2009 14:46 Uhr von Tom111
"Er sass auf öffentlicher Straße am Steuer eines Kfzs"
1.) Jeder darf sich besoffen hinters Steuer setzen, solange das KfZ nicht bewegt wird !

Die Zusammenstellung, seine Wortwahl sowie seine Aussagen "Schein..ich küsse dich" sind echt SELTSAM, so was kann man nur bemitleiden. Scheint mir so als hätte "Seltsam" nie eine Schule besucht !
Kommentar ansehen Danke bester Tom   
 
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12.10.2009 18:16 Uhr von gipsyne
Klingt gut aber nicht sehr glaubhaft.

Wie dieser Fall so geschildert wurde hat der Beifahrer seinen Schein mit recht verloren.

Seine (Seltsams) Wortwahl mag wohl seltsam klingen....für wessen Ohren??

"Schein..ich küsse dich" sind echt SELTSAM,"

Wenn man die Geschichte hier gelesen hat, muss einem auffallen dass bei Scheinverlust nur zum Zeichen des Abschieds "Schein..ich küsse dich" gemeint ist.

Bester Tom. Ich bin weder Klägerin noch Richterin...aber ich weiss, dass es viele Ausdrucksmöglichkeiten bei uns in Deutschland gibt.

Niemals werde ich glauben über all dem zu stehen.

Ich danke dir für deine Antwort und grüße dich.

[ nachträglich editiert von gipsyne ]
Kommentar ansehen @12.10.2009 18:16 Uhr von gipsyne   
 
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17.10.2009 14:42 Uhr von Netter Mensch
Ich möchte dir hier mal voll und ganz recht geben.
Ich glaube auch, Seltsam so verstanden zu haben wie „SIE“ es meinte.
(Seltsam ist, glaube ich, weiblich)
Es ist sehr schreckend wie wenig sich hier die Teilnehmer untereinander verstehen.
Vor langer Zeit hatten wir mal eine Sprache. Heutzutage labert jeder einen Stuß daher und alle glauben, etwas verstanden zu haben.
Haha! Wenn jemand „cool“ schreibt, haben alle alles verstanden.
Etwas blumenreicher aber eindeutiger ist wohl nicht mehr so sehr „in“, was immer das auch ist.

Ich halte dir mal die Daumen Gipsyne.

Tschüss.........
Kommentar ansehen @17.10.2009 14:42 Uhr von Netter Mensch Off-Topic   
 
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17.10.2009 16:35 Uhr von die_Sonja
Danke für deinen Beitrag.
Schnörkellos, nicht überheblich. Einfach gut.
Schlimmer noch:“Treffend“

Gruß:
Kommentar ansehen @11.10.2009 14:26 Uhr von Seltsam   
 
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17.10.2009 16:37 Uhr von die_Sonja
Off-Topic


Da fehlte es wohl an Wissen wie man deutsche Sprache einsetzt. Einsetzen kann.
Man hätte dich verstehen müssen........wenn’s halt noch ginge,... man es noch begreifen könnte.
Keine Paragaphenreiterei, kein Radebrechdeutsch.
Wie soll man das auch verstehen?

Umarmung für dich.
Kommentar ansehen Danke liebe Mitposter.   
 
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19.10.2009 16:10 Uhr von Seltsam
Gut, dass mich wenigstens einige verstehen.
Bin also noch nicht ganz ausserirdisch.
Werde mich bemühen ab jetzt so zu schreiben,
dass mich jegliche Klientel begreifen kann.
(Will ich das überhaupt?)

Hm..dachte..ich kann das.
Gut, dass es Schulmeister überall gibt

Lieben Gruß an alle...ja – an die „Anderen“ auch
Kommentar ansehen @17.10.2009 14:42 Uhr von Netter Mensch   
 
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19.10.2009 16:13 Uhr von Seltsam
Lieber „Netter Mensch“.
Danke für „Genderhinweis“. Dachte, ich hätte das auf der VK mit erwähnt.
Da sieht man wieder, dass nicht mehr viele des begreifenden Lesens kundig sind.
Oder anders. Viele Leute haben schon Antworten auf etwas parat,
das sie nicht einmal vollständig gelesen haben.

Lass dich nun lieb grüßen:.................

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