Humorvolle Werbung erlaubt: Man darf "Bild"-Leser veräppeln
Der Bundesgerichtshof hat heute in Karlsruhe seine Entscheidung bekannt gegeben, nach welcher der humorvolle Vergleich mit Konkurrenten in der Werbung erlaubt ist.
Dem Gerichtsbeschluss war ein Streit zwischen der "Bild"-Zeitung und der "Taz" vorausgegangen. Die "Taz" hatte sich in einem Kinowerbespot über "Bild"-Leser belustigt.
Es gäbe allerdings auch Grenzen für die Belustigung über Mitbewerber, so das Urteil. In diesem konkreten Fall war aber der Axel-Springer-Verlag unterlegen.