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01.10.09 13:12 Uhr
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US-Regierung gibt Kontrolle über Internet ab

Das für das Internet zuständige Handelsministerium in den USA gibt die Kontrolle über die Internet-Regulierungsorganisation ICANN auf.

Entscheidungen über die Infrastruktur des Netzes gehen damit in die Privatwirtschaft über. Die Root Server bleiben allerdings unter US-Kontrolle.

Die Öffentlichkeit wird zukünftig über Entscheidungen informiert. Erste Reaktionen aus dem Ausland fielen positiv aus.


WebReporter: truman82
Rubrik:   Politik / Ausland
Schlagworte: USA, Internet, Regierung, Kontrolle, Ministerium, Organisation, Regulierung, ICANN
Quelle: www.dnews.de
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5 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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+8 | -4
 
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01.10.2009 13:16 Uhr von bingegenalles
das internet kann man nicht kontrollieren
Kommentar ansehen @bingegenalles   
 
+7 | -3
 
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01.10.2009 13:34 Uhr von Atarix777
Glaubst du das denn wirklich?
Kommentar ansehen @Atarix777   
 
+1 | -1
 
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01.10.2009 13:54 Uhr von jdnttr
Zu Not lässt man alles intern über Home Roots laufen...
Sub Internet sozusagen.
Kommentar ansehen ...   
 
+1 | -0
 
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01.10.2009 17:11 Uhr von Reunion
Klar lässt sich das Internet kontrollieren.

http://www.zoomorama.com/...

Da gibt es eine zoombare karte, in der das Internet aufgeteilt ist wie ein riesiges Ubahn-Netz.

Ist nicht nur was zum rumspielen, sondern auch wirklich informativ und interessant.

Klar, findet man wege das zu umgehen, aber ohne einen Anschlusspunkt ans "netz" wird es auch schwer.
Kommentar ansehen ..   
 
+2 | -0
 
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01.10.2009 18:23 Uhr von cheetah181
Das Internet wird schon "kontrolliert", in dem Sinne dass es nicht der "rechtsfreie Raum" ist den man uns immer weismachen will in der Hoffnung auf neue Überwachungsmethoden. Teilweise wird sogar strenger kontrolliert als im realen Leben:

* Zu Hause darf man schonmal per Video irgendeinen Karaoke-Gesang aufnehmen. Ins Internet gestellt wird man dafür eventuell wegen Urheberrechtsverletzung abgemahnt.
* Ist man Gastgeber einer Party, sind alle Aussagen der Gäste durch die Meinungsfreiheit gedeckt und der Gastgeber kann nicht wegen der Aussagen der Gäste belangt werden. Handelt es sich stattdessen aber um ein Internet-Forum, kann der Betreiber (Gastgeber) für die Beiträge seiner Gäste strafrechtlich belangt werden.
* Das Ausleihen eines Chemiebuchs über Sprengstoffe in einer öffentlichen Bibliothek ist völlig problemlos. Tauscht man sich über diese Themen im Internet aus, macht man sich wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz strafbar.

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