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16.09.09 12:13 Uhr
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Köln: Asylbewerber muss wegen eingetretener Tür im Sozialamt 490 EUR zahlen

Bereits im April ging der nun Angeklagte zum Kölner Bezirksrathaus Kalk um seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen. Bei diesem Besuch wollte er auch gleich das ihm zustehende Sozialgeld mitnehmen. Dieses verweigerte ihm die zuständige Sachbearbeiterin auf Grund der einzuhaltenden Frist.

Der 41-jährige Mann wollte jedoch den Zahltag am nächsten Tag nicht abwarten und geriet in Rage. Er trat so lange vor eine Bürotüre, bis diese nachgab und aus den Angeln brach. Die Angestellten des Sozialamtes flüchteten in ein Nachbarbüro, verschanzten sich dort und warteten auf Hilfe.

Der Richter stellte fest, das dieses Verhalten des Angeklagten nicht so schwerwiegend war, jedoch "angesichts der Vorstrafen (...) eigentlich eine Freiheitsstrafe fällig gewesen" wäre. Der Täter wurde zu der Zahlung einer Strafe in Höhe von 490 Euro verurteilt - zahlbar in Raten.


WebReporter: Hexenmeisterchen
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Köln, Tür, Asylbewerber
Quelle: www.ksta.de
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12 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Aufenthaltsgenehmigung einziehen,   
 
+18 | -4
 
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16.09.2009 12:21 Uhr von nokia1234
den Typ einpacken und ab nach Hause. Sowas hat hier überhaupt nichts mehr zu suchen. Wer sich nicht benehmen kann, raus und weg damit.
Kommentar ansehen tja   
 
+12 | -4
 
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16.09.2009 12:25 Uhr von Dennis112
Das ist lustig. Hunde müssen in Deutschland einen Wesenstest machen damit man einschätzen kann ob sie gefährlich sein könnten oder nicht. Sollte man vielleicht in solchen Fällen auch mal einführen.
Kommentar ansehen ganz toll   
 
+13 | -4
 
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16.09.2009 12:32 Uhr von nonotz
Sowas kommt nach DE, steckt die Kohle ein, zerstört öffentliches Eigentum und wird auch noch bevorzugt behandelt.
Kommentar ansehen Meine Fresse...   
 
+6 | -14
 
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16.09.2009 12:51 Uhr von fuxxa
...der Typ hat ne Tür eingetreten, bezahlt diese und gut ist. Wer meint, dass er dafür in den Knast soll, ist doch nicht ganz dicht. Kann doch jedem mal passieren, dass man mal ausrastet und bei der Behandlung auf Ämtern auch manchmal absolut verständlich. Wenn er die Tür bezahlt, ist der Schaden behoben. Wenn er ins Gefängnis müsste, würden das enorme Kosten für den Steuerzahler bedeuten. Hier hat der Richter schon richtig entschieden.
Hätte er nen Arbeitsamt angezündet, wäre er hier wieder der gefeierte Held, der sich gegen das System auflehnt...
Kommentar ansehen Und sowas bekommt auch noch geld vom Staat   
 
+8 | -3
 
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16.09.2009 13:05 Uhr von PeterLustig2009
Schaden bezahlen, Sozialhilfe streichen. Soll er doch zusehen wo er bleibt. Jetzt müssenw ir son kriminelles Packa uch noch durchfüttern oder wie.

Will gar nciht wissen was passiert, wenn er mal wirklich nen Grund hat sich aufzuregen, wenn er schon so abgeht weil er 24 Stunden auf die Kohle warten muss.

OMG abschieben!!!!!
Kommentar ansehen Hmmmm   
 
+4 | -2
 
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16.09.2009 13:24 Uhr von brycer
"...Der Richter stellte fest, das dieses Verhalten des Angeklagten nicht so schwerwiegend war, jedoch "angesichts der Vorstrafen (...) eigentlich eine Freiheitsstrafe fällig gewesen" wäre. Der Täter wurde zu der Zahlung einer Strafe in Höhe von 490 Euro verurteilt - zahlbar in Raten. "

Mal abgesehen davon dass ich auch dafür wäre straffällig gewordene Asylbewerber sofort wieder auszuweisen, soll "...zahlbar in Raten." heißen dass die jetzt raten ob der Mann jemals zahlt? ;-P
Kommentar ansehen Ich hoffe...   
 
+3 | -3
 
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16.09.2009 13:50 Uhr von BastB
der Typ wird den Schaden vollständig bezahlen und dann in seine Heimat geschickt werden.
Kommentar ansehen Rechtsbeugung   
 
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16.09.2009 13:55 Uhr von DerBelgarath
Wenn "eigentlich" eine Freiheitsstrafe fällig wäre, dann sollte der Richter auch "eigentlich" eine verhängen müssen.

Wenn da ne Glatze gestanden hätte, wäre der ja auch verdonnert worden!

Gleiches Recht für alle, das war doch mal eine elementare Forderung in einem demokratischen Gemeinwesen!

Wir scheinen erschreckend weit davon weg ...
Kommentar ansehen @BAstb   
 
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16.09.2009 14:54 Uhr von Herrensocke
<<<der Typ wird den Schaden vollständig bezahlen und dann in seine Heimat geschickt werden>>
Du verwechselst da scheinbar etwas
Der TYP zahlt garnichts!
Da er sein Geld von"uns" bekommt,bezahlen wir die Türe.
Er selbst geht mit +- 0 nach Hause.
Apropo nach Hause......
Kommentar ansehen @Herrensocke   
 
+2 | -0
 
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16.09.2009 15:05 Uhr von BastB
Man könnte ihn in einen Arbeitseinsatz stecken.
Müll aufsammeln im Park, bis er die 490 € verdient hat.
Kommentar ansehen Einige User   
 
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16.09.2009 15:46 Uhr von MiaWuaschd
würden andere Kommentare schreiben wenn sie eins der Opfer des lieben Neubürgers gewesen wären. Ebenfalls wenn sie selbst Geld verdienen müssten. Da sie aber Hartz4 beziehen kann man sich leichter solidarisieren.
Kommentar ansehen Hätte es nicht besser anders herum sein können?   
 
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17.09.2009 18:07 Uhr von AfmFriedel
Er holt sein Geld, kommt dann zur Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung, rennt dort die Tür ein und bekommt dort was er verdient?

"Unverschämtheit" ist bestimmt ein sehr sehr harmloser Ausdruck für das Verhalten des Kerles.

Kommt so etwas öfter vor?

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