Köln: Asylbewerber muss wegen eingetretener Tür im Sozialamt 490 EUR zahlen
Bereits im April ging der nun Angeklagte zum Kölner Bezirksrathaus Kalk um seine Aufenthaltsgenehmigung verlängern zu lassen. Bei diesem Besuch wollte er auch gleich das ihm zustehende Sozialgeld mitnehmen. Dieses verweigerte ihm die zuständige Sachbearbeiterin auf Grund der einzuhaltenden Frist.
Der 41-jährige Mann wollte jedoch den Zahltag am nächsten Tag nicht abwarten und geriet in Rage. Er trat so lange vor eine Bürotüre, bis diese nachgab und aus den Angeln brach. Die Angestellten des Sozialamtes flüchteten in ein Nachbarbüro, verschanzten sich dort und warteten auf Hilfe.
Der Richter stellte fest, das dieses Verhalten des Angeklagten nicht so schwerwiegend war, jedoch "angesichts der Vorstrafen (...) eigentlich eine Freiheitsstrafe fällig gewesen" wäre. Der Täter wurde zu der Zahlung einer Strafe in Höhe von 490 Euro verurteilt - zahlbar in Raten.