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12.07.09 21:57 Uhr
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Bamberg: Vorgesetzter drohte mit einer Soft-Air-Pistole - Verhandlung steht an

In einer EDV-Firma bei Bamberg bedrohte ein leitender Angestellter über Jahre hinweg Mitarbeiter mit einer Gaspistole, einem Messer und einer Soft-Air-Pistole. Er soll zudem einen seiner Untergebenen mit Hilfe einer elektrischen Fliegenklatsche Stromschläge versetzt haben.

Als die Geschäftsleitung davon erfuhr, wurde dem Vorgesetzten 2003 umgehend fristlos gekündigt. Der Mann musste daraufhin vor Gericht. In erster Instanz erhielt er vom Arbeitsgericht Bamberg Recht. Der Arbeitgeber hätte nach diesem Urteil erst eine Mahnung aussprechen müssen. Die Kündigung war somit unwirksam.

Der Arbeitgeber legte Berufung ein. Diese wurde zuerst vom Landesarbeitsgericht aus formellen Gründen abgelehnt, nun jedoch vom Bundesarbeitsgericht aufgehoben. Nun wird das Landesarbeitsgericht nach sechs Jahren erneut ein Urteil treffen müssen.


WebReporter: RaS88
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Verhandlung, Pistole, Bamberg, Soft, Softair
Quelle: www.faz.net
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Was für ein hin und her. Das deutsche Arbeitsrecht ist gut und wichtig, aber in solchen Fällen einfach nur lächerlich.
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6 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

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12.07.2009 22:31 Uhr von RaS88
Leider kam es nachträglich zu einer Änderung im Text.
"Als die Geschäftsleitung davon erfuhr, wurde dem Vorgesetzten 2003 umgehend fristlos gekündigt. //Der Mann musste daraufhin vor Gericht.\ In erster Instanz erhielt er vom Arbeitsgericht Bamberg Recht."

Original von mir //Der Mann zog daraufhin vor Gericht.\
Ansonsten kommt es evtl. zu Verständnisproblemen.
Kommentar ansehen wie bitte, der bekam recht?   
 
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12.07.2009 22:49 Uhr von Carry-
ein mitarbeiter bedroht seine kollegen mit tödlichen waffen, aber darf nicht sofort entlassen werden. wie schwachsinnig ist das denn!?
Kommentar ansehen hmm.. ja   
 
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12.07.2009 23:53 Uhr von Inai-chan
die news ist da falsch Formulliert, da musste ich auch genauer hinschauen, aber dennoch
wieso wird der nicht wegen Bedrohung angeklagt? sondern klagt selber?
Kommentar ansehen Inai-chan   
 
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13.07.2009 00:01 Uhr von RaS88
Es geht nur um die arbeitsrechtliche Angelegenheit.
Er wurde gekündigt, hat Einspruch eingelegt und recht bekommen, weil er laut dem Landesgericht hätte erst abgemahnt werden müssen. Klingt merkwürdig, ist es auch^^.
Was da noch an Verfahren zw. Vorgesetzten/MA läuft behandelt die original Nachricht nicht.
Kommentar ansehen rs88   
 
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13.07.2009 01:51 Uhr von Inai-chan
joah
das find ich ja doof..., ich finde ihm sollte man gar nicht die möglichkeit zur klage geben, bei dem verhalten
Kommentar ansehen Urteil Arbeitsgericht ..   
 
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13.07.2009 03:35 Uhr von Eddy_dr_Zivi
muß man als Okay akzeptieren, aber warum gehen die Angestellten nicht Strafrechtlicht vor. Und egal was das Arbeitsgericht sagt, da er eh danach in den Knast geht, ist eine Wiedereinstellung eher unwahrscheinlich.

Deshalb streiten die meiner Meinung nach vor dem falschen gericht.

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