Bamberg: Vorgesetzter drohte mit einer Soft-Air-Pistole - Verhandlung steht an
In einer EDV-Firma bei Bamberg bedrohte ein leitender Angestellter über Jahre hinweg Mitarbeiter mit einer Gaspistole, einem Messer und einer Soft-Air-Pistole. Er soll zudem einen seiner Untergebenen mit Hilfe einer elektrischen Fliegenklatsche Stromschläge versetzt haben.
Als die Geschäftsleitung davon erfuhr, wurde dem Vorgesetzten 2003 umgehend fristlos gekündigt. Der Mann musste daraufhin vor Gericht. In erster Instanz erhielt er vom Arbeitsgericht Bamberg Recht. Der Arbeitgeber hätte nach diesem Urteil erst eine Mahnung aussprechen müssen. Die Kündigung war somit unwirksam.
Der Arbeitgeber legte Berufung ein. Diese wurde zuerst vom Landesarbeitsgericht aus formellen Gründen abgelehnt, nun jedoch vom Bundesarbeitsgericht aufgehoben. Nun wird das Landesarbeitsgericht nach sechs Jahren erneut ein Urteil treffen müssen.