Mann beißt Gegner fast das Ohr ab - Urteil gefällt
Das Amtsgericht in Münster verurteilte einen 27-Jährigen, der in Mike-Tyson-Manier seinen Gegner traktierte, zu einer einjährigen Bewährungsstrafe wegen schwerer Körperverletzung.
Im Juni 2008 hat er seinem Gegner im Streit ein Stück vom Ohr abgebissen, wobei er allerdings keine Erklärung dafür hat, aufgrund eines Promillewertes von fast 2,8. Nach einem Blackout wachte er in blutiger Kleidung, mit einem Stück Ohr in der Tasche auf, auf, so der Angeklagte.
Der Versuch der Ärzte, das Ohr wieder anzunähen, blieb erfolglos. Der Geschädigte wird zeitlebens an dieser Stelle entstellt bleiben. Die Richter hielten eine Bewährungschance für den Täter für verdient.