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20.06.09 11:56 Uhr
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Bundestag beschließt in zweiter Lesung Regeln für Patientenverfügungen

Der Bundestag hat in zweiter Lesung einen Gesetzesentwurf für neue Regeln für Patientenverfügungen beschlossen. Nun sollen die bisher für die behandelnden Ärzte nicht verbindlichen Verfügungen der Patienten unbedingt zu beachten sein, sofern diese konkret genug formuliert sind.

Durch dieses Gesetz soll das Selbstbestimmungsrecht der Patienten aufgewertet werden. Die Verfügung ist aber dann immer zu beachten, egal was für ein Vorfall zum Zustand des Patienten geführt hat.

Es ist dann auch nicht zu prüfen, ob sich die Ansicht des Patienten seit der Unterzeichnung der Verfügung geändert hat. Wenn eine Verfügung fehlt, gilt weiterhin der mutmaßliche Wille des Patienten. Sofern sich Betreuer und Arzt nicht einigen können, wird ein Vormundschaftsgericht eingeschaltet.


WebReporter: MOTO-MOTO
Rubrik:   Politik / Inland
Schlagworte: Bundestag, Patient, Regel, Lesung, Patientenverfügung
Quelle: www.tagesschau.de
Meinung des Autors zum Thema:
 
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Die 2. Lesung des Bundestages ist zwar noch nicht mit dem Erlass des Gesetzes gleichzusetzen. Die Endgültige Erlass des Gesetzes ist aber wohl nur noch reine Formsache.
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6 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Erster Versuch   
 
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20.06.2009 11:58 Uhr von MOTO-MOTO
Naja, hoffe mein Erster Versuch als Newsschreiber ist nicht völlig grottig.
Kommentar ansehen @moto   
 
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20.06.2009 12:22 Uhr von DeepForcer
für ne 1. news wirklich super. 70% der news kommen an dein niveau nicht ran ;)
Kommentar ansehen @Autor   
 
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20.06.2009 12:31 Uhr von 08_15
tut mir leid, war via VPN drin und scheinbar die Bewertung versemmelt, habe das auch den Admins gemeldet.

Natürlich gehören Dir 5***** und den Artikel haste gut umgesetzt. Für die erste Abgabe meinen Respekt und nochmal ... wollte 5 geben und gab nur einen, da ich via VPN auf ner langsamen Gurke war.

Nebenbei mosert die Kirche wieder das ein Christ und ein Arzt das kontrollieren sollen.

Ich habe erhebliche Probleme das für mich gelten zu lassen, denn ich bin weder getauft, noch kann ich mich mit den unendlichen Kriegen aus der Religion identifizieren.

Kreuzzüge, Hexenverbrennungen, Iran (aktuell), Afghanistan, Verhütungsmittel (AIDS) ... die Liste der Morde aus Religion sagt mir nur eines:

Wenn es einen Gott gibt, dann dreht der sich weg angesichts dem Bodenpersonal.
Kommentar ansehen noch ein paar stimmen fangen vor der wahl oder wie   
 
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20.06.2009 12:39 Uhr von SystemSlave
wollen den mal nciht hoffen das sie einen form fehler machen wie beim neuen MWST gesetzt das komplett ungültig ist weil die zitierungs pflicht nicht eingehalten wurde, d.h. durch die Mehrwertsteuer anhebung wurde "vergessen" in den gesezten texten einflißen zusallen das, die unverletzbarkeit der wohung, telekomunikations usw. beschnitten werden kann. solange das nicht drinne ist brauch kein Mensch in Deutschland 19% MWST zahlen, aber jeder macht es weil es keiner weiß und den politikern juckt es nicht die machen so lange weiter bis es zum aufstand kommt den ist aber schon zu spät weil alle gesetzte auf versammlungsfreiheit usw. wech sind.

letzten kab es dazu auf shortneqws was passendes da haben sich ein paar studenten vor einem cafe getroffen und noch auf freunde gewartet und die bullen dachten das es eine nicht angemeldete domanstration war und haben erstmal alle verhaftet.

DANKE DEUTSCHLAND DAS ICH NOCHT DAS RECHT HABE ZU ATMEN.
Kommentar ansehen @SystemSlave   
 
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20.06.2009 13:21 Uhr von MOTO-MOTO
Ok. Interessant. Das mit der MWSt wusste ich nicht.
Kommentar ansehen @ SystemSlave ...Völliger Blödsinn   
 
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20.06.2009 18:47 Uhr von 08_15
Was durch den Bundestag ist und Gesetz ist, das ist Fakt. Mir wäre völlig neu das es da eine Klage gäbe vor dem Verfassungsgericht. Du bist da einem Gerücht auf dem Leim gegangen.

So manche "moderne Märchen" werden inzwischen so stark verbreitet, das man das oft liest und für Wahrheit empfunden wird.

Die 19% sind absolut legetim und im Durchschnitt sogar noch niedrig gegenüber anderen Ländern. Dagegen gibt es aber einiges Gesetzlein das bereits vor dem Verfassungsgericht anhängig ist und die Besteuerung von Firmen betrifft. Es geht da um Ökosteuer für Speditionen und so Sachen.

Da biste einer Bierlaune auf dem Leim gegangen. Da wird oft auch behauptet das Elvis lebt. ;)

Damit Du mir folgen kannst: Das Bundesverfaasungsgericht unterliegt keiner Rechtssprechung, ausser der Verfassung. Es gibt durchaus auch da komplxe Ungereimtheiten ... ich meine da explizit den Kampfeinsatz der Bundeswehr ausserhalb des Wendekreises des Krebses, was das Einsatzgebiet vorschreibt, was ein anderes Thema ist.

Das ist eine andere Schiene und nicht das Thema.

Aber ich glaube an unsere Verfassungsrichter die oft bewiesen haben das unsere große Koalisation verfassungswidrig arbeitet.

Wer CDU, SPD und Grün wählt macht sich in meinen Augen strafbar. Diese sind Verfassungsbrecher.

Aber das ist meine Meinung als verfassungstreuer Bürger und Demokrat.

Aber ich gönne Dir die lustigen Abende und solche Gespräche. Das Leben ist hart genug um nicht mal etwas auszuleben. Ich grenze mich da nicht aus.

LG

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