Bundestag beschließt in zweiter Lesung Regeln für Patientenverfügungen
Der Bundestag hat in zweiter Lesung einen Gesetzesentwurf für neue Regeln für Patientenverfügungen beschlossen. Nun sollen die bisher für die behandelnden Ärzte nicht verbindlichen Verfügungen der Patienten unbedingt zu beachten sein, sofern diese konkret genug formuliert sind.
Durch dieses Gesetz soll das Selbstbestimmungsrecht der Patienten aufgewertet werden. Die Verfügung ist aber dann immer zu beachten, egal was für ein Vorfall zum Zustand des Patienten geführt hat.
Es ist dann auch nicht zu prüfen, ob sich die Ansicht des Patienten seit der Unterzeichnung der Verfügung geändert hat. Wenn eine Verfügung fehlt, gilt weiterhin der mutmaßliche Wille des Patienten. Sofern sich Betreuer und Arzt nicht einigen können, wird ein Vormundschaftsgericht eingeschaltet.