Streit mit dem Finanzamt wegen teurer Firmenfahrzeuge
Das saarländische Finanzgericht hat die Erwerbskosten von zwei hochwertigen Firmenfahrzeugen eines praktischen Arztes in dessen Steuererklärung nicht in voller Höhe anerkannt.
Das Finanzgericht urteilte, dass der Arzt die im Betriebsvermögen aufgeführten Firmenfahrzeuge vorrangig privat nutze und die Abschreibungskosten daher nicht angemessen seien.
Gegen die Kürzung der Anschaffungskosten durch das Finanzgericht hat der praktische Arzt Rechtsmittel eingelegt.