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19.04.09 15:20 Uhr
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New York: Frau darf ihrem toten Verlobten Sperma entnehmen

Am Donnerstag verstarb der 31-Jähriger wegen eines Herzanfalls.

Seine Verlobte, mit der er bereits ein zweijähriges Kind hatte, klagte daraufhin vor dem Gericht, um sich den Traum von einem zweiten Kind zu erfüllen.

Am Freitag erlaubte das Gericht ihr, ihrem toten Lebensgefährten Sperma zu entnehmen.


WebReporter: hans_peter002
Rubrik:   Brennpunkte / Rechtsstreit
Schlagworte: Frau, New York, Sperma, Verlobte
Quelle: www.nytimes.com
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9 User-Kommentare Alle Kommentare öffnen

Kommentar ansehen Mein Gott   
 
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19.04.2009 15:22 Uhr von Bokaj
jetzt verfügt der Staat schon be rdas Spermaeines Toten.
Kommentar ansehen @Bokaj   
 
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19.04.2009 15:38 Uhr von Noseman
Hätte der Staat die Entnahme des Spermas verboten, hätte er genauso "drüber verfügt", nur eben in die andere Richtung.

Letztlich hätte er es auch sogar dann, wenn er sich rausgehalten hätte, neutral gebleiben wäre und auf ein Urteil verzichtet hätte.
Kommentar ansehen hmmm   
 
+2 | -0
 
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19.04.2009 15:55 Uhr von KELEBEK-
ist das denn moralisch vertretbar?
Einem verstorbenen Sperma oder sonstiges zu entnehmen?
Kommentar ansehen @Kelebek   
 
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19.04.2009 16:15 Uhr von Noseman
Die Frage ist ja,: vomn WEM moralisch vertretbar.

fürdie Frau wäre es unter Umständen moralisch nicht vertretbar, es nicht zu tun, wenn sie weiss, dass ein weiteres Kind der sehnlichste Wunsch ihres verstorbenen Partners gewesen sei und er es so gewollt hätte.

Was der Tote gewollt hätte kann mangels entsprechender Verfügung seinerseits posthum niemand mehr mit allzu großer Sicherheit beurteilen.

Aber am Besten von allen wird es wohl die Mutter seines bereits vorhandenen Kindes beurteilen können; er wollte sie ja auch heiraten.

Deshalb hat das Gericht mE zu recht entschieden, dass sie es _darf_; das Gericht hat ja nicht angeordnet, dass das gemacht werden _muss_.

Praktisch gesehen aus meiner Sicht das bestmögliche Urteil.
Kommentar ansehen Ganz ehrlich,   
 
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19.04.2009 16:22 Uhr von KELEBEK-
als Richter hätte ich da schon meine Bedenken...
Ok, sein Tod war nicht vorhersehbar, aber erst mit einem Testament oder einem Schriftdokument worin er bestätigt, dass so eine Entnahme stattfinden darf, sollte man zustimmen.
Ist meine persönliche Meinung!
Außerdem hat sie auch schon ein Kind von ihm, sie könnte das Kind ja auch für andere Zwecke benutzen, könnte Unterhalt von der Familie oder vom Staat verlangen...
Klingt zwar gemein, aber unmöglich wäre es ja nicht ...
Kommentar ansehen Gut   
 
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19.04.2009 16:43 Uhr von Noseman
Die bedenken, die Kelebek anführt sind natürlich ernstzunehmen.

Aber wenn das ganze mal verallgemeinern: warum muss denn eine Einverständniserklärung des Toten vorliegen?

So offensichtlich finde ich das aus folgendem Grund nicht:
auch das Begräbnis ist beispielsweise ein Eingriff. Wenn aber nicht ausdrücklich eine Erklärung _gegen_ gewisse Arten der Bestattung vorliegen, wird das dennoch von den Angehörigen so vorgenommen.

Die Unterlassung von Handlungen muss doch ebenfalls berücksichtigt werden.

Wie entscheidet man also, wann man eine fehlende Einwilligung als stillschweigender Einverständniserklärung ODER aber als Ablehnung zu interpretieren hat?
Kommentar ansehen aber   
 
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19.04.2009 16:56 Uhr von KELEBEK-
Ein Beispiel, nach meinem Tod sagt meine Mutter vielleicht , dass meine Organe gespendet werden dürfen, mein ( z.B )Verlobter , oder Ehemann aber nicht!
Wenn ich es schriftlich nicht verfasst habe, dann dürfen solche Eingriffe oder Entnahmen nicht stattfinden!
Es gibt doch sowas wie eine Totenruhe oder nicht?
Man hat ja auch von Fällen gehört wo Gräber geöffnet werden einfach aus jux,sowas wird schließlich auch bestraft!
Ich finde ganz klar, ohne Dokument oder Testament ist sowas nicht legitim!
Kommentar ansehen Ja   
 
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19.04.2009 17:15 Uhr von Noseman
Aber wie gesagt, wo ist die Grenze? Ich möchte zum Beispiel nicht in Erde begraben werden, sondern verbrannt,weilich -irrationalerweise- mich vor den Würmern ekle.

Darf ich jetzt nicht verbrannt werden, wenn ich nicht ausdrücklich festlege, dass ich verbrannt werden möchte?
Wenn ja, was passiert dann mit mir? Werde ich dann trotz meines gegenteiligen Willens, der meinen Angehörigen natürlich bekannt ist, in feuchter kalter Erde begraben?
Wohl (hoffentlich) nicht. Das habe ich ja auch nicht extra festgelegt.

Was aber passiert denn dann mit mir? Einfach dem Leichnam gar nix mehr "antun" geht ja auch nicht.

Und das moralische Dilemma ist ja nicht nur im Todesfalle so, sondern das kann im Leben auch passieren, dass man über jemanden anderen verfügt (und etwas für ihn "zulässt"), ohne dessen ausdrückliche schriftliche "Genehmigung" zu besitzen.

Passiert sogar recht oft, auch wenn die Konsequenzen nicht so gravierend sein mögen.

"Er hat es nicht erlaubt, also darf es nicht gemacht werden" ist vom reinen Wert erstmal gleichberechtigt wie "Er hat es nicht verboten, also darf es nicht verweigert werden" finde ich.

Ansonsten müsste man nämlich ganz konsequent eine ganze Reihe banaler alltäglicher Dinge nicht tun dürfen. Den Partner ans Telefon rufen, wenn der Anruf für ihn ist, ihn wecken, wenn er im Begriff ist einen Termin zu verschlafen, das Paket für den Nachbarn annehmen, einem komatösen Verletzten eine lebensrettende Blutspende geben (und inn dr tat haben dagegen Zeugen Jehovas sich ja verwahrt). Von meinem Begräbnisbeispiel abgesehen.
Kommentar ansehen @ Noseman   
 
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20.04.2009 11:15 Uhr von Gorli
Als (hypotetisch fühlender) verrottender Leichnahm würde ich mich eher vor mir selbst ekeln, als vor den Würmern um mich herum. Wenn dir der Gedanke nicht gefällt, in wenigen Jahrzehnten nur noch ein loses Gewabbel aus Organresten zu sein, tritt doch irgendeiner Religionsgemeinschaft bei. Am lustigsten sind die Hindus, da wirst du sogar zwangsweise wiedergeboren, wenn du im Leben unartig warst.

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